In ihnen kommen die Hass-Prediger und ihre Anhänger zusammen. Vier von mehr als 100 Moscheen in Berlin stufen der Senat und der Verfassungsschutz als relevantes Sicherheitsrisiko ein. Dort könnten Menschen durch islamistische Hassprediger radikalisiert werden, heißt es. Dem Senat sei dieses Phänomen bekannt und er nehme es sehr ernst, antwortete Innen-Staatssekretär Bernd Krömer (CDU) auf eine Parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion. Die unter den Behörden abgestimmten Gegenmaßnahmen reichten von „dialogorientierten Kontaktaufnahmen über gefahrenabwehrrechtliche beziehungsweise strafprozessuale Maßnahmen bis hin zur Durchsetzung vereinsrechtlicher Verbotsmaßnahmen“, hieß es.
Namentlich erwähnt wird nur die salafistisch geprägte Al-Nur-Moschee in Neukölln. Besonders zwei Auftritte von islamistischen Gastpredigern dort, die im Sommer 2014 zur Tötung von Juden und im Januar 2015 zu einer frauenverachtenden Haltung aufgerufen haben, hätten die Behörden auf den Plan gerufen. Gegen den Prediger, der zur Volksverhetzung gegen Juden aufrief, wurde ein Strafbefehl von 9600 Euro Geldbuße verhängt. Dagegen legte er Einspruch ein. Nach Auskunft des Landgerichts gibt es noch keinen Termin für die Verhandlung darüber.
Inzwischen prüft die Innenverwaltung auch ein Verbot des Moscheevereins als Träger der Al-Nur-Moschee. Diese Prüfung soll bis Ende Mai abgeschlossen sein. In den vergangenen fünf Jahren habe es keine vereinsrechtlichen Verbotsmaßnahmen gegeben, so Krömer.
berliner-kurier
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