Saturday, September 12, 2015

Eine Zwangsvermietung findet nicht statt: Z.B.in Essen

Die Begebenheit wurde uns aus Essen mitgeteilt. Vermieter sollten sich warm anziehen:
Eine 73 Jahre alte Essener Bürgerin, die 2 Eigentumswohnungen in einem Gemeinschaftseigentum besitzt, von denen sie eine selbst bewohnt, schrieb ihre z. Zt. leerstehende Eigentumswohnung zur Vermietung aus. Darauf hin erschienen bei ihr eine Art Sozialdezernentin in Begleitung einer Syrerin zwecks Anmietung der inserierten Immobilie. Auf Anfrage der Wohnungseigentümerin, ob die syrische Frau denn ganz allein nach Deutschland gekommen sei
erklärte die "Sozialdezernentin", dass ein Onkel in Belgien leben würde. Die Wohnungseigentümerin wollte sich nicht sofort entscheiden und erbat sich etwas Bedenkzeit. Daraufhin wurde sie von der "Sozialdezernentin" mit der Frage provoziert, ob es in diesem Haus "Fremdenhasser" gäbe.
Die Eigentümerin fand es unverständlich, warum eine syrische Frau eine Wohnung in Deutschland und nicht die Nähe zu ihren Angehörigen sucht.
Sie vermietete ihre Wohnung schliesslich an eine Frau aus unserem Kulturkreis, weil sie Verständigungsprobleme mit der syrischen Frau fürchtete.
Diese sprach kein Wort deutsch. Ausserdem fand sie die Frage der "Sozialdezernentin" unverschämt und unangebracht.


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