Am 18. April wurde ein 33-jähriger algerischer Staatsbürger am Bahnhof einer Personenkontrolle unterzogen. Er konnte sich nicht ausweisen und wurde deshalb durchsucht. Bei der Durchsuchung wurden drei Bekleidungsstücke eines örtlichen Modehauses mit Diebstahlsicherung, aufgefunden. Die weiteren Ermittlungen bestätigten, dass es sich um Diebesgut handelt. Daraufhin wurde der Beschuldigte vorläufig festgenommen. Der Beschuldigte war bereits mehrfach wegen Diebstahls in Erscheinung getreten und verbüßte deshalb mehrere Haftstrafen. Am 19. April wurde gegen den Beschuldigten Haftbefehl beantragt und er wurde dem Haftrichter vorgeführt. Der Beschuldigte bekam eine Meldeauflage vorgeschrieben, die er bis zum Abschluss des Verfahrens einzuhalten hat.
wochenblatt.de
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