Der ehemalige Imam der Kreuzberger türkischen Mevlana-Moschee, Yakup T., darf nun doch als "Hassprediger" bezeichnet werden. Dies entschied das Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel und kassierte damit eine Entscheidung des Landgerichts Potsdam, das dem 61-Jährigen 2006 im Streit mit dem ZDF-Magazin Frontal 21 Recht gegeben hatte. Die ZDF-Reporter hatten im November 2004 heimlich eine auf Türkisch und Arabisch gehaltene Predigt des Imams aufgenommen und teils veröffentlicht. In dem TV-Beitrag hieß es etwa, T. habe die Deutschen als "stinkende Ungläubige bezeichnet, die in der Hölle" landen. Diese Übersetzung, gegen die T. bisher erfolgreich geklagt hatte, sei "letztlich zutreffend", so das Oberlandesgericht; die Bezeichnung "Hassprediger" sei daher auch von der Meinungsfreiheit gedeckt. (Quelle: Berliner Zeitung 26. April 2007 )
akte islam
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