Im Kanton Luzern ist es am Mittwoch zu einem weiteren Händedruck-Eklat gekommen: Die Muslimin S. L.* wollte ihrem Zahnarzt die Hand nicht schütteln. Da verweigerte er ihr die Behandlung. «Er meinte, in der Schweiz gebe man einander die Hand zur Begrüssung.» Dabei sei sie Schweizerin und wisse genau, was sich gehöre: «Nämlich niemanden wegen der Religion zu diskriminieren», so die 34-jährige Konvertitin.In Anspielung auf den verweigerten Händedruck zweier Schüler gegenüber ihrer Lehrerin an der Oberstufe in Therwil BL meint S.L., sie unterstehe schliesslich «keiner Schulordnung». Sie habe den Zahnarzt auch gefragt, ob er sie überhaupt ablehnen dürfe: «Müssen Zahnärzte keinen Eid leisten?» Darauf habe er erwidert, er dürfe nur Notfälle nicht abweisen. «Ich habe aber eine Notfall-Konsultation abgemacht», so S.L. Bereits am Montag habe sie wegen Zahnschmerzen in der Praxis angerufen. «Weil kein Termin frei war, musste ich warten.»
Das Händeschütteln mit einem Mann sei ein Problem für sie, eine Zahnbehandlung aber nicht – auch wenn dort ihr Mund berührt werde: «Die Religion erlaubt mir diesen Kontakt, wenn er aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.» Olivier Marmy ist Zahnarzt in Lausanne und hatte auch schon muslimische Patientinnen: «Die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient ist für mich das Wichtigste. Dazu gehört, dass ich kulturelle Bedürfnisse respektiere.» Er finde das auch vertretbar, «weil ein Zahnarzt im Gegensatz zu einer öffentlichen Schule auch keinen Bildungsauftrag hat». Trotzdem: Er habe auch Verständnis für den Luzerner Zahnarzt: «Er macht ja eine Behandlung am Mund, einer intimen Körperöffnung.» Fühle sich ein Arzt mit einem Patienten nicht wohl, sei es gut, wenn er diesem sage: «Mit uns wird das eher nichts.»
Marco Tackenberg von der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft kann den Entscheid des Luzerner Zahnarztes ebenfalls gut nachvollziehen: «In der Schweiz haben wir freie Arzt-, aber auch freie Patientenwahl. In einem solchen Fall ist die Patientin vielleicht besser beraten, wenn sie in Zukunft eine Zahnärztin aufsucht.»
Notfälle müsse ein Zahnarzt ohne Ausnahme behandeln. Tackenberg meint jedoch: «Kein Zahnarzt, der seinen Beruf ernst nimmt, würde einen tatsächlichen Notfall wegweisen.» Er vermutet, dass die Patientin «nicht gravierende Probleme wie starke Blutungen oder Frakturen im Kieferbereich hatte». Unter Medizinern sage man sich heutzutage: «Der Patient ist jener, der den Notfall definiert.»Der Luzerner Arzt wollte auf Anfrage von 20 Minuten keine Auskunft geben. Der Islamische Zentralrat, den S.L. um Rat ersuchte, prüft nun, ob er gegen das Gesetz verstossen hat.
20min.ch
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