Der heimliche Orientalismus Deutschlands,durchleuchtet von Fred Alan Medforth
Sunday, May 29, 2016
Islam: Grüne fordert Moscheen in jedem Hamburger Stadtteil
Islamische Gotteshäuser sollen sich nicht mehr in Hinterhöfen verstecken, findet die Hamburger Grünen-Politikerin Stefanie von Berg. Sie fordert den Bau von Moscheen in jedem Viertel der Hansestadt.
welt.de
Düsseldorf - Hassels: Drei junge Männer griffen Frau an - Opfer leicht verletzt
Eine 29 Jahre alte Düsseldorferin wurde am Freitagabend von drei jungen Männern auf der Spangerstraße angegriffen und in der Folge verletzt. Die Polizei sucht nun Zeugen.
Nach den vorläufigen Ermittlungen der Polizei war die Düsseldorferin am Freitagabend gegen 23.10 Uhr vom S-Bahnhof Reisholz kommend in Richtung Spangerstraße gegangen. Aus der Bublitzer Straße kamen plötzlich drei junge Männer und liefen hinter der Düsseldorferin her. Auf der Spangerstraße/Bromberger Straße holten sie die Frau ein und hielten sie fest. Die 29-Jährige wehrte sich heftig und begann zu schreien. Zwei der Täter schlugen daraufhin mehrfach brutal auf sie ein, während der dritte sie weiterhin festhielt. Als die Männer offenbar von einem Pkw, der über die Spangerstraße fuhr, abgelenkt wurden, konnte sich die Frau losreißen und flüchten. Nachdem sie am Samstagmorgen einer Verwandten von dem Geschehen berichtet hatte, erstattete sie eine Anzeige.
Die Täter sind circa 17 bis 18 Jahre alt. Einer war mit einer roten Jacke und einer hellen Jeans bekleidet. Die beiden anderen trugen schwarze Jacken und schwarze Jeans. Einer der Männer hatte zur Tatzeit einen Kinnbart. Sie haben ein südländisches Erscheinungsbild.
Hinweise werden erbeten an das Kriminalkommissariat 12 der Düsseldorfer Polizei unter Telefon 0211-8700.
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Düsseldorf (ots) - Korrekturmeldung: Hassels: Drei junge Männer griffen Frau an
Pressemeldung von heute, 11.47 Uhr:
Das Opfer ist nicht 29 Jahre, sondern 15 Jahre alt.
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Korrekturmeldung: Hassels: Drei junge Männer griffen Frau an
29. Mai 2016 - 12:40 UhrDüsseldorf (ots) - Korrekturmeldung: Hassels: Drei junge Männer griffen Frau an
Pressemeldung von heute, 11.47 Uhr:
Das Opfer ist nicht 29 Jahre, sondern 15 Jahre alt.
Neue Messerattacken in Klein-Libanon: 22-jähriger Essener wurde in der vergangenen Nacht schwerstverletzt
Ein 22-jähriger Essener wurde in der vergangenen Nacht (29. Mai) durch einen Messerangriff schwerstverletzt. Den mutmaßlichen Täter (32) nahmen Polizisten wenig später fest.
Gegen 3:10 Uhr ging der Notruf ein. Sofort fuhren mehrere Streifenwagen zur Kreuzeskirchstraße. Vor Ort fanden die Beamten einen schwer verletzten jungen Mann (22) vor. Seine Begleiter gaben an, ein Unbekannter hätte sich von hinten genähert und ihrem Freund unvermittelt in den Hals gestochen. Danach sei er geflohen. Ein Zeuge habe den Täter bis zum Limbecker Platz verfolgt, diesen dort aber aus den Augen verloren.
Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte leisteten Polizisten mit Hilfe der Zeugen Erste Hilfe.
Währenddessen fahndeten zahlreiche Streifen nach dem Geflohenen. Auf der Segerothstraße fiel zwei Beamten wenig später ein Mann auf, dessen Aussehen zur Täterbeschreibung der Zeugen passte. Bereits bei der ersten Ansprache zeigte er sich extrem aggressiv. Mit allen Kräften sperrte sich der 32-Jährige gegen seine Festnahme. Nur unter Einsatz von Pfefferspray konnte er schließlich fixiert und zur Wache gebracht werden.
Bei der Absuche des Fluchtweges fanden Polizisten ein Messer. Ob es sich dabei um die Tatwaffe handelt, müssen weitere Ermittlungen klären.
Der schwerstverletzte 22-Jährige wird in einer Klinik behandelt.
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Ewiggestrige - Gönnt der linken Schwulenbewegung endlich ihre wohl verdiente Grabesruhe!
Seit
gut 10 Jahren hat sich in der sog. LGBT-Community eine ungute
Vereinseitigung eingeschlichen. Links-grüne und linkspopulistische
Kreise haben sich zunehmend nahezu aller einschlägigen Themen und
Anliegen bemächtigt. Dies hat zum einen zu unglücklichen thematischen
Verengungen geführt, zum anderen bewirkt, dass sich bürgerliche
Homosexuelle, die sich selbst der politischen Mitte zurechnen, aus dem
Diskurs verabschiedet und homopolitisch ins Privatleben zurückgezogen
haben. Bestätigt konnten sie sich durch die jüngsten Skandale rund um
den Grünen-Politiker Volker Beck fühlen, die sozusagen alle Vorurteile
konservativer Homokritiker zu bestätigen scheinen: vom päderastisch
angehauchten bis hin zum im Drogenrausch sich wilder Polygamie
hingebenden Ungeheuer. Dass er jetzt versucht, mit künstlich wirkenden
Entrüstungen über Lapalien wieder zum Homohelden aufzusteigen, macht die
Sache auch nicht gerade besser.
Ganz
klar kommt derzeit von bürgerlichen Homosexuellen hier der Ruf: „Er
spricht nicht für uns! Bitte steckt uns nicht mit ihm in eine
Schublade!“
Hoffnungszeichen: In
den letzten Jahren zeichnet sich eine große Unzufriedenheit mit der
skizzierten Problemlage gerade bei jüngeren Schwulen und Lesben ab. Sie
wollen sich nicht von einer kleinen, aber laut- und finanzstarken
„Lobby“ vorschrieben lassen, wie schwules Leben und Homopolitik
funktioniert. Die Unterteilung in gute, d.h. linke und böse, d.h.
konservative Schwule widerspricht ihren alltäglichen Erfahrungen und sie
fühlen sich dadurch von den „Berufshomos“ diskriminiert.
Diese
Neuausrichtung des Denkens ist Teil eines gesellschaftlichen Wandels,
der nicht zuletzt seit den Ereignissen rund um die letzte
Silversternacht unausweichlich auf uns zukommt: Die Politiker und
Medien, auf die sich die links-grünen LGBT-Aktivisten bislang gestützt
haben, verlieren erdrutschartig an Glaubwürdigkeit, während konservative
Kreise die Verteidigung von Freiheitsrechten (auch homo- und
transsexueller Menschen) zunehmend als neues Anliegen ihres Einsatzes
für die Werte Europas entdeckt haben.
Die Muslimmarketenderin
Der
deutsche Bundestag wird bald die Armenien-Resolution verabschieden. Das
bedeutet, der Genozid an den Armeniern wird anerkannt werden und gilt
nun offiziell als historische Tatsache (was er auch ist!).
Die SPD Integrationsbeauftragte Özoguz allerdings hat ein großes Problem damit. Angeblich würde diese Resolution verhindern, dass eine Aufarbeitung erfolge. Aber jeder weiß, in der Türkei gab es nie eine Aufarbeitung und diese wird sogar klar abgelehnt. Der Hass auf Armenier ist so allgegenwärtig wie der Hass auf Kurden, aber auch Aleviten und andere Minderheiten.
Die SPD Integrationsbeauftragte Özoguz allerdings hat ein großes Problem damit. Angeblich würde diese Resolution verhindern, dass eine Aufarbeitung erfolge. Aber jeder weiß, in der Türkei gab es nie eine Aufarbeitung und diese wird sogar klar abgelehnt. Der Hass auf Armenier ist so allgegenwärtig wie der Hass auf Kurden, aber auch Aleviten und andere Minderheiten.
Özoguz will der Resolution trotzdem zustimmen. Wohl nur, um ihre Karriere in der SPD nicht zu beschädigen.
Aber gleichzeitig will sie auch dafür sorgen, dass türkische Nazis weiter SPD wählen. Weil die SPD ja gegen rechts ist und hierzulande ist man besonders gegen rechts, wenn man muslimische Rechtsextremisten und Rassisten immer brav verteidigt.
SPD war für die meisten Deutschen schon lange unwählbar. Aber als Migrant sollte man sich ganz genau überlegen, ob man diese Partei noch weiter unterstützt, unterstützt diese Partei doch selbst jene Gruppen, die andere Migranten als minderwertig betrachten und bekämpfen. Also hauptsächlich Islamisten und türkische Faschisten, die den Genozid an den Armeniern leugnen und Hass verbreiten.
Aber gleichzeitig will sie auch dafür sorgen, dass türkische Nazis weiter SPD wählen. Weil die SPD ja gegen rechts ist und hierzulande ist man besonders gegen rechts, wenn man muslimische Rechtsextremisten und Rassisten immer brav verteidigt.
SPD war für die meisten Deutschen schon lange unwählbar. Aber als Migrant sollte man sich ganz genau überlegen, ob man diese Partei noch weiter unterstützt, unterstützt diese Partei doch selbst jene Gruppen, die andere Migranten als minderwertig betrachten und bekämpfen. Also hauptsächlich Islamisten und türkische Faschisten, die den Genozid an den Armeniern leugnen und Hass verbreiten.
Die
Integrationsbeauftragte, Özoguz, befürchtet, dass durch eine Abstimmung
im Bundestag die Aufarbeitung zwischen
der Türkei und Armenien "sogar…
Saturday, May 28, 2016
Lörrach/Weil am Rhein: Gewalttätigkeiten nach Versammlungsgeschehen
Für den 28.05.2016, 19 Uhr hatte eine kurdische Organisation aus der Schweiz zu einer "Jugend-Demo" unter dem Titel "Solidarität mit Kurdistan" aufgerufen. Eine Anmeldung bei der Versammlungsbehörde erfolgte nicht. Auf dem Weiler Sparkassenplatz fanden sich aufgrund des Aufrufs bis zu 130 Personen ein. Ein Teil der Versammlungsteilnehmer forderte einen Aufzug nach Weil-Friedlingen, der jedoch aus Gründen der Sicherheit und Ordnung nicht gestattet werden konnte. Die Kundgebung verlief lautstark, aber ohne Gewalttätigkeiten. Es kam zu Straftaten nach dem Vereinsgesetz (Zeigen von verbotenen Fahnen und Skandieren verbotener Parolen). Eine Person wurde vor Ort vorläufig festgenommen.
Nachdem sich die Versammlung gegen 20.45 Uhr aufgelöst hatte, verlagerten mehrere Kleingruppen einzeln in den Stadtteil Friedlingen und schlossen sich dort zu einem Aufzug auf den Tramgleisen der Hauptstraße (Höhe Bayerstraße) zusammen. Die Versammlungsteilnehmer versuchten dort gewaltsam eine Polizeikette zu durchbrechen, weshalb die Polizei die Personen an Ort und Stelle festsetzte und deren Personalien feststellte. Insgesamt handelte es sich um 35 Personen. Im Anschluss erhielten die Personen einen Platzverweis für den Stadtteil Friedlingen. Mehrere Personen müssen mit Strafanzeigen wegen Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzungsdelikten und Beleidigung rechnen.
Der Tramverkehr konnte gegen 22.40 Uhr freigegeben werden, kurz darauf konnte auch der Individualverkehr wieder über die Hauptstraße fahren.
Ein Polizeibeamter wurde verletzt. Ein Versammlungsteilnehmer wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht.
http://news.feed-reader.net/ots/3338274/
http://news.feed-reader.net/ots/3338274/
Erdogans Kolonne zeigt Flagge: Özoguz distanziert sich von Armenien-Resolution
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Özoguz, geht auf Distanz zur geplanten Armenien-Resolution im Bundestag. Sie befürchte, dass dadurch die Aufarbeitung zwischen der Türkei und Armenien "sogar verhindert" werde, sagte sie dem ARD-Hauptstadtstudio. Wenige Tage vor der geplanten Abstimmung im Bundestag über eine Resolution zum Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915 hat die Staatsministerin für Integration, Aydan Özoguz, deutliche Kritik geübt. Gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio erklärte sie, es sei "zu erwarten, dass durch diese Abstimmung Türen eher zugeschlagen und die geschichtliche Aufarbeitung zwischen der Türkei und Armenien sogar verhindert wird".
tagesschau.de
Israel und "Palästina": Was das internationale Recht verlangt
von Louis René Beres
- Gemäß dem maßgeblichen internationalen Recht muss ein echter Staat immer die folgenden charakteristischen Bedingungen erfüllen: (1) eine dauerhafte Bevölkerung, (2) ein definiertes Territorium, (3) eine Regierung und (4) die Fähigkeit Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen.
- Diese mögliche Bedingung mag erst einmal beruhigend klingen, aber effektiv verkörpert sie wenig mehr als eine künstliche und letztlich machtlose rechtliche Erwartung.
- "Die Rechtmäßigkeit der Präsenz israelischer Gemeinden in den Gebieten (Judäa und Samaria) entstammt den historischen, uransässigen und juristischen Rechten des jüdischen Volks sich in diesem Bereich niederzulassen, was durch entsprechend gültige und bindende internationale Rechtsinstrumente gewährt wurde, die von der internationalen Gemeinschaft anerkannt und akzeptiert wurden. Diese Rechte können nicht verweigert oder in Frage gestellt werden." — Botschafter Alan Baker, israelischer Rechtsexperte.
Das internationale Recht hat eine allumfassende Schwäche. Egal, wie
komplex die Sache ist, es fühlt sich praktisch jeder kompetent genug
eine maßgebliche Meinung zur Rechtslage zu offerieren. Während zum
Beispiel kein vernünftiger Mensch jemals chirurgische Eingriffe im
Herz-/Brustkorbbereich erklären oder durchführen würde, ohne zuvor eine
gründliche medizinische Ausbildung zu durchlaufen, fühlt sich fast jeder
kompetent genug komplexe Bedeutungen des Rechts zu interpretieren.
Dieser Schwäche muss entgegengetreten werden, zumindest grundsätzlich in Einzelfällen. In der andauernden Kontroverse zur palästinensischen Eigenstaatlichkeit gibt es maßgebliche Regeln, die berücksichtigt werden müssen. Zum einen stimmte die UNO-Vollversammlung am 29. Dezember 2012 für eine Aufwertung der palästinensischen Autonomie (PA) zu einem "Nichtmitgliedsstaat mit Beobachterstatus".
Obwohl viele selbsternannte "Experten" weithin glauben, dass mit dieser Anhebung durch die Vereinten Nationen bereits die Rechtspersönlichkeit verliehen wurde, ist diese Ansicht falsch. Zumindest nach dem Recht bleibt "Palästina" - was immer man über "Fairness" denken mag - außerhalb der Gemeinschaft souveräner Staaten.
Ein solcher juristischer Ausschluss "Palästinas" aus selektiven politischen Gründen , ob willkommen oder nicht, ist "über jeden vernünftigen Zweifel hinaus" offensichtlich. Die verbindlichen Kriterien der Eigenstaatlichkeit, die dieser bestimmte Ausschluss zum Ausdruck bringt, bestehen seit langem und sind eindeutig. Gemäß dem maßgeblichen internationalen Recht muss ein echter Staat immer die folgenden charakteristischen Bedingungen erfüllen: (1) eine dauerhafte Bevölkerung, (2) ein definiertes Territorium, (3) eine Regierung und (4) die Fähigkeit Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen.
Darüber hinaus ist die formelle Existenz eines Staates immer von der Anerkennung durch andere Staaten unabhängig. Entsprechend der Konvention zu den Rechten und Pflichten von Staaten aus dem Jahr 1934 (die Montevideo-Konvention) gilt:
Es ist mehr als wahrscheinlich, dass in der Folge zu einer solchen "Verteidigung" nicht enden wollender Krieg und Terror gegen "besetztes Palästina" gehören würde, das man auch als Israel kennt. Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) wurde 1964 gebildet, drei Jahre bevor es angeblich irgendwelche "israelisch besetzten Gebiete" gab. Was genau sollte die PLO dann versuchen zu befreien?
Wann immer die PA sich endlich entschließt, dass es an der Zeit ist offen die Eigenstaatlichkeit zu erklären, sind bestimmte eindeutige Montevideo-Standards und begleitende Kriterien der Eigenstaatlichkeit zu erfüllen.
Die Regierung Israels, die eine solche feindliche PA-Erklärung anzufechten versuchen wird, wird dann korrekterweise vielfältige Verstöße gegen die Oslo-Vereinbarungen anführen. Die PA wird dagegen argumentieren, dass ihre besonderen Rechte einen unabhängigen Staat Palästina auszurufen trotzdem fundamental oder "unabweisbar" sind. Die PA wird sicherlich als Fußnote hinzufügen, dass ihr Recht auf Eigenstaatlichkeit entsprechend "jus cogens" ("gewisse fundamentale Rechte, die Prinzipien des internationalen Rechts aufheben, von denen es keine Ausnahme gibt") schlicht alle vorher bestehenden Erwartungen an einem gerechten Frieden mit Israel aufhebt.
Zweifelsohne wird die PO unter anderem anführen zweierlei anführen:
(1) dass die Oslo-Vereinbarungen (nach der Definition von "Vertrag"
entsprechend der Wiener Konvention zum Vertragsrecht von 1969)
schlicht keine Vertragsqualität haben und (2) diejenigen grundlegenden
und vermeintlich unabänderlichen Menschenrechte, die gemäß dem
internationalen Recht "Selbstbestimmung" und "nationale Befreiung"
betreffen.
Heute scheint Premierminister Netanyahu anerkannt zu haben, dass irgendwann Palästina gegründet werden wird, aber unter anderem nur unter der scheinbar klugen Bedingung vorheriger palästinensischer "Entmilitarisierung".
Diese mögliche Bedingung mag erst einmal beruhigend klingen, aber effektiv verkörpert sie wenig mehr als eine künstliche und letztlich machtlose rechtliche Erwartung. Zum einen steht kein neuer Staat in der Pflicht "entmilitarisiert" zu bleiben, was immer sonst er während seiner besonderen vorstaatlichen Entstehungsgeschichte zugestanden haben mag. Zum anderen gibt es keinen erkennbaren Grund zu glauben, dass "Palästina" jemals irgendeines seiner Versprechen an Israel aus der Zeit vor der Unabhängigkeit in Sachen Unterstützung der gleichen Grundrechte des jüdischen Staats auf "Frieden und Sicherheit" einlösen wird.
Für "Palästina" würde nach der formellen Eigenstaatlichkeit der Kampf gegen Israel weiter als konzeptionelles Nullsummenspiel erhalten bleiben, soll heißen: Es geht mit der zerstörerischen Annahme weiter, dass jeglicher Gewinn für Israel einen entsprechenden Verlust für Palästina darstellt. Es könnte behaupten sich gegen jeden, einschließlich Terrororganisationen, zu verteidigen und sich im Rahmen seiner Rechte zu bewegen.[1]
Gemäß der Montevideo-Konvention sind alle Staaten rechtlich gleichgestellt, genießen dieselben Rechte und haben gleiche Befugnis zu ihrer Ausübung. In dem Moment, in dem die PA einen Staat Palästina ausrufen sollte, könnte das Land juristisch Israel effektiv gleichgestellt werden. Um seine unverzichtbaren nationalen Interessen unter solchen Umständen zu behaupten, sollte Israel darauf bestehen, dass die Grenzen Palästinas niemals an die Linien von vor 1967 angelehnt werden.
Eine perfekte Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen einer solchen Forderung bieten die Worte des israelischen Rechtsexperten, des Botschafters Alan Baker, vom 10. Februar 2013:
[1] Im Verlauf der Jahre haben eine Reihe von Prozessen vor Bundesgerichten in den Vereinigten Staaten die Vorstellung zurückgewiesen, dass die PLO als "Vorläufer" der PA in irgendeiner Weise als legitimer Kern eines unabhängigen Palästinenserstaats anerkennbar ist. Früher sind vielleicht fähige israelische Anwälte und politische Entscheidungsträger in der Lage gewesen bei solchen amerikanischen Prozessen Unterstützung für eine Auseinandersetzung gegen palästinensische Eigenstaatlichkeit zu erhalten. Aber heute, nach Oslo und nach so vielen Jahren schrittweiser israelischer Anerkennung der Legitimität der PLO/PA-Behörde, muss Israel seinen gut fundierten Widerstand zu "Palästina" auf andere Grundlagen stellen.
gatestoneinstitute
Dieser Schwäche muss entgegengetreten werden, zumindest grundsätzlich in Einzelfällen. In der andauernden Kontroverse zur palästinensischen Eigenstaatlichkeit gibt es maßgebliche Regeln, die berücksichtigt werden müssen. Zum einen stimmte die UNO-Vollversammlung am 29. Dezember 2012 für eine Aufwertung der palästinensischen Autonomie (PA) zu einem "Nichtmitgliedsstaat mit Beobachterstatus".
Obwohl viele selbsternannte "Experten" weithin glauben, dass mit dieser Anhebung durch die Vereinten Nationen bereits die Rechtspersönlichkeit verliehen wurde, ist diese Ansicht falsch. Zumindest nach dem Recht bleibt "Palästina" - was immer man über "Fairness" denken mag - außerhalb der Gemeinschaft souveräner Staaten.
Ein solcher juristischer Ausschluss "Palästinas" aus selektiven politischen Gründen , ob willkommen oder nicht, ist "über jeden vernünftigen Zweifel hinaus" offensichtlich. Die verbindlichen Kriterien der Eigenstaatlichkeit, die dieser bestimmte Ausschluss zum Ausdruck bringt, bestehen seit langem und sind eindeutig. Gemäß dem maßgeblichen internationalen Recht muss ein echter Staat immer die folgenden charakteristischen Bedingungen erfüllen: (1) eine dauerhafte Bevölkerung, (2) ein definiertes Territorium, (3) eine Regierung und (4) die Fähigkeit Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen.
Darüber hinaus ist die formelle Existenz eines Staates immer von der Anerkennung durch andere Staaten unabhängig. Entsprechend der Konvention zu den Rechten und Pflichten von Staaten aus dem Jahr 1934 (die Montevideo-Konvention) gilt:
"Noch vor der Anerkennung hat der Staat das Recht seine Unversehrtheit und Unabhängigkeit zu verteidigen, um für seine Bewahrung und seinen Wohlstand Vorsorge zu treffen und sich infolgeedessen zu organisieren, wie er es für richtig hält..."Daraus ergibt sich, dass selbst ein Palästinenserstaat, der die Erwartungen von Montevideo nicht erfüllt, sich schlicht erklären und dann entsprechend handelt könnte, "um seine Unversehrtheit und Unabhängigkeit zu verteidigen..."
Es ist mehr als wahrscheinlich, dass in der Folge zu einer solchen "Verteidigung" nicht enden wollender Krieg und Terror gegen "besetztes Palästina" gehören würde, das man auch als Israel kennt. Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) wurde 1964 gebildet, drei Jahre bevor es angeblich irgendwelche "israelisch besetzten Gebiete" gab. Was genau sollte die PLO dann versuchen zu befreien?
Wann immer die PA sich endlich entschließt, dass es an der Zeit ist offen die Eigenstaatlichkeit zu erklären, sind bestimmte eindeutige Montevideo-Standards und begleitende Kriterien der Eigenstaatlichkeit zu erfüllen.
Die Regierung Israels, die eine solche feindliche PA-Erklärung anzufechten versuchen wird, wird dann korrekterweise vielfältige Verstöße gegen die Oslo-Vereinbarungen anführen. Die PA wird dagegen argumentieren, dass ihre besonderen Rechte einen unabhängigen Staat Palästina auszurufen trotzdem fundamental oder "unabweisbar" sind. Die PA wird sicherlich als Fußnote hinzufügen, dass ihr Recht auf Eigenstaatlichkeit entsprechend "jus cogens" ("gewisse fundamentale Rechte, die Prinzipien des internationalen Rechts aufheben, von denen es keine Ausnahme gibt") schlicht alle vorher bestehenden Erwartungen an einem gerechten Frieden mit Israel aufhebt.
Der
israelische Premierminister Yitzhak Rabin, US-Präsident Bill Clinton
und der PLO-Vorsitzende Yassir Arafat bei der Zeremonie zur
Unterzeichnung der Oslo-Vereinbarungen am 13.September 1993.
(Bildquelle: Vince Musi / The White House)
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Heute scheint Premierminister Netanyahu anerkannt zu haben, dass irgendwann Palästina gegründet werden wird, aber unter anderem nur unter der scheinbar klugen Bedingung vorheriger palästinensischer "Entmilitarisierung".
Diese mögliche Bedingung mag erst einmal beruhigend klingen, aber effektiv verkörpert sie wenig mehr als eine künstliche und letztlich machtlose rechtliche Erwartung. Zum einen steht kein neuer Staat in der Pflicht "entmilitarisiert" zu bleiben, was immer sonst er während seiner besonderen vorstaatlichen Entstehungsgeschichte zugestanden haben mag. Zum anderen gibt es keinen erkennbaren Grund zu glauben, dass "Palästina" jemals irgendeines seiner Versprechen an Israel aus der Zeit vor der Unabhängigkeit in Sachen Unterstützung der gleichen Grundrechte des jüdischen Staats auf "Frieden und Sicherheit" einlösen wird.
Für "Palästina" würde nach der formellen Eigenstaatlichkeit der Kampf gegen Israel weiter als konzeptionelles Nullsummenspiel erhalten bleiben, soll heißen: Es geht mit der zerstörerischen Annahme weiter, dass jeglicher Gewinn für Israel einen entsprechenden Verlust für Palästina darstellt. Es könnte behaupten sich gegen jeden, einschließlich Terrororganisationen, zu verteidigen und sich im Rahmen seiner Rechte zu bewegen.[1]
Gemäß der Montevideo-Konvention sind alle Staaten rechtlich gleichgestellt, genießen dieselben Rechte und haben gleiche Befugnis zu ihrer Ausübung. In dem Moment, in dem die PA einen Staat Palästina ausrufen sollte, könnte das Land juristisch Israel effektiv gleichgestellt werden. Um seine unverzichtbaren nationalen Interessen unter solchen Umständen zu behaupten, sollte Israel darauf bestehen, dass die Grenzen Palästinas niemals an die Linien von vor 1967 angelehnt werden.
Eine perfekte Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen einer solchen Forderung bieten die Worte des israelischen Rechtsexperten, des Botschafters Alan Baker, vom 10. Februar 2013:
"Die Rechtmäßigkeit der Präsenz israelischer Gemeinden in den Gebieten (Judäa und Samaria) entstammt den historischen, uransässigen und juristischen Rechten des jüdischen Volks sich in diesem Bereich niederzulassen, was durch entsprechend gültige und bindende internationale Rechtsinstrumente gewährt wurde, die von der internationalen Gemeinschaft anerkannt und akzeptiert wurden. Diese Rechte können nicht verweigert oder in Frage gestellt werden."Entsprechend sollte Israel klar bekräftigen, dass israelische "Siedlungsaktivitäten" in Wirklichkeit in vollem Einklang mit bindendem internationalen Recht stehen. Jede gegenteilige Beteuerung eines immer noch nicht bestehenden "Palästina" würde auf fadenscheinigen Fehldarstellungen dieses ausschlaggebenden Rechts gründen.
[1] Im Verlauf der Jahre haben eine Reihe von Prozessen vor Bundesgerichten in den Vereinigten Staaten die Vorstellung zurückgewiesen, dass die PLO als "Vorläufer" der PA in irgendeiner Weise als legitimer Kern eines unabhängigen Palästinenserstaats anerkennbar ist. Früher sind vielleicht fähige israelische Anwälte und politische Entscheidungsträger in der Lage gewesen bei solchen amerikanischen Prozessen Unterstützung für eine Auseinandersetzung gegen palästinensische Eigenstaatlichkeit zu erhalten. Aber heute, nach Oslo und nach so vielen Jahren schrittweiser israelischer Anerkennung der Legitimität der PLO/PA-Behörde, muss Israel seinen gut fundierten Widerstand zu "Palästina" auf andere Grundlagen stellen.
gatestoneinstitute
Männer lockten 9-jähriges Mädchen mit Chips - Passantin schreitet ein
Offenbar ist eine Kindesentführung am Freitagnachmittag in Salzburg verhindert worden. Zwei Neunjährige waren von zwei Männern in einem Park angesprochen worden. Mit Chips wollte man ein Kind zum Mitkommen auffordern. Als das Mädchen verneinte, packte man es am Arm und zerrte es weg. Eine Passantin ging dazwischen und verjagte das Duo, teilte die Polizei in einer Aussendung mit.
Das Mädchen begann laut zu schreien, als es von den Männern im Stadtteil Lehen angegriffen wurde, sagte eine Polizeisprecherin. Das machte eine 54-Jährige auf das Geschehen aufmerksam. Sie forderte die beiden Männer auf, die Kinder in Ruhe zu lassen. Daraufhin ergriff das Duo die Flucht. Eine sofort eingeleitete Fahndung der Polizei mit mehreren Streifenwagen verlief ohne Erfolg.Die beiden Flüchtigen sollen 20 bis 25 Jahre alt und schlank sein. Einer hatte dunkle Hautfarbe und trug einen Schnurrbart. Der andere soll hellhäutig sein. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
oe24.at
oe24.at
Asylbewerber belästigt mehrere Kinder sexuell
Ein Asylbewerber aus Marokko hat gestanden, in Kaiseraugst mehrere Kinder sexuell belästigt zu haben. Er sitzt nun in Untersuchungshaft.Wie die Aargauer Kantonspolizei am Donnerstag mitteilte, wurde der 37-Jährige am Dienstag nach einer Meldung einer betroffenen Schülerin festgenommen. In der Zwischenzeit haben vier Mädchen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren ausgesagt, vom Mann unsittlich berührt worden zu sein. Ausserdem meldeten sich die Eltern eines achtjährigen Knaben, nachdem auch dieser vom Marokkaner belästigt worden war.
Das Muster des Mannes: Er stellte den Jugendlichen nach, sprach sie dann auf offener Strasse oder im Lift an und berührte sie jeweils am Körper oder den Beinen. Der Mann hat die Taten gestanden. Hintergrund seien sexuelle Motive. Es wurde eine Strafuntersuchung eröffnet.
20min.ch
20min.ch
Mit dem Boot bis vor den Kölner Dom
Seit die deutsche Willkommenseuphorie abzuebben beginnt und sich
vermehrt Ernüchterung und Vernunft breit machen, hat die Bundesregierung
ein Problem. Wie soll man dem inzwischen sachlich gewordenem Volk die
knapp 100 Milliarden verklickern, die für Integration der im islamischen
Kulturkreis sozialisierten Flüchtlinge fürs erste notwendig werden?
Nach den Sex-Mob Attacken von Köln? Der im Sommer in Gang
gesetzte moralische Imperativ, wonach wir Deutschen immer noch besser
als der Rest der Welt zu sein haben, wurde überstrapaziert. Niemand
fällt bei diesem Gedanken mehr in orgiastische Verzückung. Was also tun,
um die Gefühle zu reanimieren? In der Not frisst der Teufel bekanntlich
Fliegen. Nun müssen es die Katholiken richten.
Ein deutscher Katholikentag ist traditionell eine Veranstaltung, die den jeweils Regierenden den Rücken stärkt und die Gläubigen dazu aufruft, die Trennung von Kirche und Staat nicht allzu enwörtlich zu nehmen. „Da spricht er zu ihnen: So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!" (Matthäus 22:21). Folgerichtig stand der Katholikentag also dieses Jahr unter dem Motto der Exkommunikation von AfD Wählern, des Verbotes jeglicher Kritik an Islam und Sharia und der vermehrten Hilfe für Flüchtlinge. Aber reicht das? Nein, entschied der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki und ließ sich ein Spektakel einfallen, welches die Deutschen erneut aufrütteln sollte.
Kurzerhand besorgte er ein von Schleppern benutztes Boot und ließ dieses für den Fronleichnamsgottesdienst vor dem Kölner Dom zu einem Altar umbauen. Fortan, so Woelki, habe der alte Altar ausgedient, neue Zeichen, neue Symbole auf der Domplatte braucht das Land: "„Wir wissen nicht, wie viele Menschen in Booten wie diesem zugrunde gegangen sind. Die Menschen, die genau in diesem hier den Weg über das Meer gesucht haben, wurden – ein Zufall, ein Segen – gefunden und gerettet. Dieses Boot ist uns zum Altar geworden.“
Den Skeptikern unter den Katholiken, die vielleicht nun einwenden könnten, dass es in solch ein Boot nicht die Letzten, die Alten, die Kranken, die Schwachen und die Verfolgten schaffen, sondern eher die Fittesten, also kräftige junge Männer, die unter Umständen auch mal einen Christen über Bord werfen und zudem mehrere tausend Euro Schleppergebühren bezahlt haben, schmetterte Woelki in seiner Fronleichnamspredigt den ebenso zornigen wie verwirrenden Satz entgegen: „Wer Menschen in Lagern zu Tode quält, quält Gott zu Tode – tausend- und abertausendfach.“
Welche Lager meint der Kölner Kardinal?
Deutsche Lager können es nicht sein. Zwar wird der eine oder andere Christ oder Jeside in einem deutschen Flüchtlingslager schikaniert, gemobbed und bedroht, zu Tode gefoltert wird heutzutage aber nicht mehr. Und auch aus der Türkei sind keine Vorkommnisse systematischer Lagerfolter bekannt. Syrien? In Syrien martern die Anhänger des Islamischen Staates unbestritten Frauen, Christen, Homosexuelle und Abtrünnige zu Tode. Allerdings tun sie dies überall und nicht nur in Lagern.
Ein katholischer Würdenträger wie Woelki, der christlichen Nächstenliebe verpflichtet, wird sich durch solche Details nicht zur Todsünde des Zornes hinreißen lassen. Schließlich, so der Hirte, seien die „Mitglieder des Islamischen Staates“ nur „junge Leute, die sich irgendwie zu kurz gekommen fühlen und in die Hände von Rattenfängern fielen“.
Was für ein Glück, dass sie niemand zu Tode gequält haben. Gott ist noch einmal davongekommen.
achgut / Katharina Szabo
Ein deutscher Katholikentag ist traditionell eine Veranstaltung, die den jeweils Regierenden den Rücken stärkt und die Gläubigen dazu aufruft, die Trennung von Kirche und Staat nicht allzu enwörtlich zu nehmen. „Da spricht er zu ihnen: So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!" (Matthäus 22:21). Folgerichtig stand der Katholikentag also dieses Jahr unter dem Motto der Exkommunikation von AfD Wählern, des Verbotes jeglicher Kritik an Islam und Sharia und der vermehrten Hilfe für Flüchtlinge. Aber reicht das? Nein, entschied der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki und ließ sich ein Spektakel einfallen, welches die Deutschen erneut aufrütteln sollte.
Kurzerhand besorgte er ein von Schleppern benutztes Boot und ließ dieses für den Fronleichnamsgottesdienst vor dem Kölner Dom zu einem Altar umbauen. Fortan, so Woelki, habe der alte Altar ausgedient, neue Zeichen, neue Symbole auf der Domplatte braucht das Land: "„Wir wissen nicht, wie viele Menschen in Booten wie diesem zugrunde gegangen sind. Die Menschen, die genau in diesem hier den Weg über das Meer gesucht haben, wurden – ein Zufall, ein Segen – gefunden und gerettet. Dieses Boot ist uns zum Altar geworden.“
Den Skeptikern unter den Katholiken, die vielleicht nun einwenden könnten, dass es in solch ein Boot nicht die Letzten, die Alten, die Kranken, die Schwachen und die Verfolgten schaffen, sondern eher die Fittesten, also kräftige junge Männer, die unter Umständen auch mal einen Christen über Bord werfen und zudem mehrere tausend Euro Schleppergebühren bezahlt haben, schmetterte Woelki in seiner Fronleichnamspredigt den ebenso zornigen wie verwirrenden Satz entgegen: „Wer Menschen in Lagern zu Tode quält, quält Gott zu Tode – tausend- und abertausendfach.“
Welche Lager meint der Kölner Kardinal?
Deutsche Lager können es nicht sein. Zwar wird der eine oder andere Christ oder Jeside in einem deutschen Flüchtlingslager schikaniert, gemobbed und bedroht, zu Tode gefoltert wird heutzutage aber nicht mehr. Und auch aus der Türkei sind keine Vorkommnisse systematischer Lagerfolter bekannt. Syrien? In Syrien martern die Anhänger des Islamischen Staates unbestritten Frauen, Christen, Homosexuelle und Abtrünnige zu Tode. Allerdings tun sie dies überall und nicht nur in Lagern.
Ein katholischer Würdenträger wie Woelki, der christlichen Nächstenliebe verpflichtet, wird sich durch solche Details nicht zur Todsünde des Zornes hinreißen lassen. Schließlich, so der Hirte, seien die „Mitglieder des Islamischen Staates“ nur „junge Leute, die sich irgendwie zu kurz gekommen fühlen und in die Hände von Rattenfängern fielen“.
Was für ein Glück, dass sie niemand zu Tode gequält haben. Gott ist noch einmal davongekommen.
achgut / Katharina Szabo
Coesfeld: Nach Streit in Asylunterkunft sticht 39-jährige Täterin zu
Am Freitagabend ( 27.05., 23:57 Uhr )erhielt die Polizei in Coesfeld den Hinweis auf eine verletzte Person in Nottuln, Weseler Straße, in der dortigen kommunalen Asylunterkunft. Demnach kam es in der Wohnung einer 39-jährigen Frau aus dem Libanon zu einem Streit mit einem 38-jährigen Deutschen(ebenfalls wohnhaft in der kommunalen Asylunterkunft). Nach ersten Erkenntnissen sticht die Frau aus Wut, weil das Opfer die Wohnung trotz Aufforderung nicht verlassen wollte, mit einem Küchenmesser zu und verletzte den 38-jährigen im Rückenbereich. Der Mann kann selber die Wohnung verlassen und informierte die Polizei. Rettungskräfte brachten den verletzten Mann in ein umliegendes Krankenhaus. Das Messer war mehrere Zentimeter in den Rücken eingedrungen. Eine Lebensgefahr kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Beamte der Polizei Coesfeld nahmen die Frau noch am Tatort fest. Die Ermittlungen dauern an.
feed-reader
Apropos Polizei Coesfeld:
" ...sticht die Frau aus Wut, weil das Opfer die Wohnung trotz Aufforderung nicht verlassen wollte...zu". Wirklich, woher weißt Du das denn schon, liebe Polizei Coesfeld ? Weil die Frau aus dem Libanon stammt ?
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Apropos Polizei Coesfeld:
" ...sticht die Frau aus Wut, weil das Opfer die Wohnung trotz Aufforderung nicht verlassen wollte...zu". Wirklich, woher weißt Du das denn schon, liebe Polizei Coesfeld ? Weil die Frau aus dem Libanon stammt ?
Raub unter Zuwanderern in Sundern
Ein 36-jähriger Mann aus Bangladesch, der seit mehreren Jahren in Deutschland lebt, meldete sich am Freitag Mittag bei der Polizei in Sundern und wollte eine Körperverletzung anzeigen. Offensichtlich war der Mann stark verletzt, so dass die Beamten zuerst eine medizinische Behandlung in einem örtlichen Krankenhaus veranlassten. Die anschließenden Befragungen im Krankenhaus ergaben, dass er gegen 13:00 Uhr auf dem Hubertusplatz in Sundern Nähe Rathaus von hinten angegriffen wurde. Während des Angriffs wurden ihm ca. 200 Euro Bargeld geraubt, die er zuvor bei einer Bank erhalten hatte. Nach ersten Ergebnissen sind Täter und Opfer sich vom "Sehen" her bekannt. Danach richtet sich der Verdacht gegen einen Zuwanderer vom afrikanischen Kontinent. Die Polizei bittet Zeugen, die Aussagen zu zwei sich prügelnden Männern mit schwarzer Hautfarbe im Bereich des Fußweges zur Kaiserhöhe machen können, sich mit der Polizei in Sundern unter Tel. 02933 / 90200 in Verbindung zu setzen.
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Esslingen: Streit mit Stock und Messer
Am Samstagmorgen gegen 06:30 Uhr ist es im Bereich des Bahnhofes Esslingen-Zell zu Streitigkeiten zwischen zwei Männern gekommen. Nach bisherigen Erkenntnissen schlug ein 23-jähriger Algerier einen 26-Jährigen aus dem Irak mit einer Stange. Der Iraker wehrte sich mit einem Messer und stach mehrfach in Richtung des Algeriers, welcher mehrere Stichwunden erlitt und in einer Klinik behandelt werden musste. Lebensgefahr bestand nicht. Noch vor Eintreffen der Polizei flüchtete der Iraker. Die Kriminalpolizei hat vor Ort die Ermittlungen übernommen und sucht unter Tel. 0711 / 3990-330 Zeugen, die sachdienliche Angaben machen können.
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Hochdorf: Auseinandersetzung in Flüchtlingsheim
Zwei Flüchtlinge aus Syrien sind am Freitagnachmittag gegen 17:30 Uhr in der Flüchtlingsunterkunft in Kirchheimer Straße in Hochdorf aneinandergeraten. Ein 39-jähriger Bewohner klopfte bei seinem Zimmernachbarn an die Türe. Als dieser öffnete, wurde er mit einem Fausthieb traktiert und anschließend mit einem Messer bedroht. Der 22-jährige Syrer erlitt durch den Angriff leichte Verletzungen am Oberkörper. Hintergrund waren wohl andauernde Streitigkeiten bezüglich einer Ruhestörung. Der Polizeiposten in Wernau hat die weiteren Ermittlungen in der Sache übernommen.
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Nürtingen: Nach Streit Polizeibeamten verletzt
In der Nacht zum Samstag gerieten in einer Asylbewerberunterkunft in der Nürtinger Albert-Schäffle-Straße mehrere Bewohner in Streit. Als ein 24-jähriger gambischer, stark alkoholisierter, Hauptstörer durch die Polizeibeamten in Gewahrsam genommen und zum Polizeirevier verbracht werden sollte, rastete dieser völlig aus und trat wild um sich. Er versuchte die Beamten zu beißen und zu schlagen. Mehrere Beamte waren vonnöten, um den richterlich angeordneten Gewahrsam durchzusetzen. Ein Polizeibeamter wurde leicht verletzt.
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Reutlingen: Streit endet in Zelle
In der Nacht zum Samstag ist es in einer Asylunterkunft in der Carl-Zeiss-Straße zu einem Streit unter zwei Bewohnern gekommen. Einer der Kontrahenten, ein 20-Jähriger, alkoholisierter, aus Kamerun, verhielt sich auch nach dem Eintreffen zweier Streifen zunehmend aggressiv, sodass er in Gewahrsam genommen wurde und die restliche Nacht in einer Zelle verbringen musste.
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Friday, May 27, 2016
Verhandlungen über die Einsetzung der Notstandsverordnung laufen: Heuer bereits mehr als 20.000 Asylanträge in Österreich
Die Zahl der Asylanträge hat heuer bereits die Marke von 20.000 überschritten. Das berichtete der ORF am Freitagabend in der "ZiB 2" unter Berufung auf das Innenministerium. Derzeit würden pro Woche 800 bis 900 Asylanträge dazukommen. Bleibt das so, so würde bis Jahresende der von der Regierung festgesetzte "Richtwert" von 37.500 Anträge klar überschritten, hieß es.Laut "Standard" sollen zwischen ÖVP und SPÖ schon Verhandlungen über die Einsetzung der sogenannten Notfalls- bzw. Notstandsverordnung laufen. Dieses im Zuge der Verschärfung des Asylgesetzes Ende April beschlossene Konstrukt ermöglicht es der Regierung im Wesentlichen zu verhindern, dass (im Fall eines drohenden oder bereits bestehenden "Notstands") beim Grenzübertritt gestellte Asyl- Anträge in Österreich behandelt werden.
Konkret soll bei einer Art Vorprüfung kontrolliert werden, ob europa- bzw. menschenrechtliche Gründe Österreich zwingen, einen Antrag anzunehmen - etwa wenn enge Familienmitglieder bereits im Land sind. In allen anderen Fällen soll der Flüchtling ins Nachbarland zurückgeschoben werden.
Die betroffenen Ministerien sollen derzeit laut "Standard" bereits Argumente sammeln, warum die innere Sicherheit gefährdet sein könnte. Der "Richtwert" von 37.500 Asylanträgen steht nicht im Gesetz, dieser ist nur eine politische Willenserklärung, an der die Regierung zuletzt aber festgehalten hat. Gegenüber der "Zeit im Bild 2" erklärte ein Sprecher des Innenministeriums, während die Zahl der Flüchtlinge zu Jahresanfang abgenommen haben, würde sie nun - "in den letzten Tagen und Wochen" wieder im Steigen begriffen sein.
In den ersten vier Monaten des heurigen Jahres lag die Zahl der Asylanträge um 30 Prozent über jener des Jahre 2015. Das hatte das Innenministerium bereits vorige Woche bekannt gegeben - bis Ende April hatten demnach 18.597 Menschen Asyl beantragt.
krone.at
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