Die
katholische Kirchgemeinde der Stadt Luzern hat einem islamkritischen
Religionslehrer zu Unrecht die Stelle gekündigt. Das Kantonsgericht hat
eine verwaltungsrechtliche Klage des 62-jährigen Theologen gutgeheissen.[...]
Was
über den «Schüler», der wegen der sachgerechten Darstellung des Islam
denunzierte, nicht in diesem Bericht steht, kann man in der Basler
Zeitung lesen (leider nur für Abonnenten): Der Schüler ist ein Moslem,
dem es nicht passte, dass der Islam nicht so dargestellt wird, wie es
die neuen Herrenmenschen wünschen.
Am
Anfang steht ein Brief. Er trägt die Überschrift: «Dipensation vom
Religionsunterricht», datiert vom 2. April 2014, und ist adressiert an
den Schulleiter der Oberstufe Utenberg in Luzern. In dem Schreiben
erhebt ein 15-jähriger Secondo - ein Muslim, dessen Eltern aus Albanien
in die Schweiz eingewandert sind - eine Reihe von Vorwürfen gegen den
Luzerner Religions-lehrer Thomas Bannwart. «Schon als wir die Themen
über das Judentum und Christentum durchnahmen, erwähnte Herr Bannwart
immer wieder den Islam, aber immer wieder verband er es mit dem Bösen
und dem Schlechten», ist den Zeilen zu entnehmen.
Der
63-jährige studierte Theologe, den die Anschuldigungen betreffen, ist
in der Hauptstadt der Innerschweiz eine anerkannte Fachperson, ein
Lehrer von altem Schrot und Korn, der aufgrund seiner vierzigjährigen
Unterrichts-tätigkeit auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen
kann.
Seit
1997 führt Bannwart junge Katholiken und reformiert der Luzerner
Oberstufe an die drei Weltreligionen Christentum, Judentum und Islam
heran und zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf. Für Andersgläubige
wie Muslime ist der Unterricht freiwillig.
Kaum
sind diese Anhänger des Gewaltkults eingewandert, werden sie
unverschämt und denunzieren Schweizer "Ungläubige". Denn das ist der
katholische Lehrer für die Korangläubige, die die Kritikverbote des
Koran in Schweizer Schulen durchsetzen wollen. Der Fall ist nur ein
Pilotversuch.
Im
Kollegium und bei der Schülerschaft steht Bannwart hoch im Kurs. Das
belegt eine Flut von Schülerbriefen und Rückmeldungen von Lehrern. «Ich
erlebe den Religionsunterricht bei Thomas Bannwart als ausgeglichen und
sehr differenziert sowie methodisch und didaktisch auf hohem Niveau.
Zudem begegnet er meinen Schülerinnen und Schülern stets mit sehr
grosser Wertschätzung, unabhängig von deren religiöser Zugehörigkeit,
äussert sich ... ein Klassenlehrer der Schule Mariahilf in einer
Stellungnahme an die katholische Kirchgemeinde Luzern. Das Feedback von
Klassenleiterin A. R. fällt ebenfalls äusserst positiv aus. «In meiner
multikulturellen Klasse müssen lediglich sechs Schülerinnen und Schüler
den Unterricht besuchen, alle anderen gingen freiwillig und dazu noch
sehr gern.»
Alle
anderen ausser den sechs christlichen Schülern sind Moslems oder was?
Ein erdrückendes Übergewicht über die Schweizer Schüler muss das sein.
Warum muss der Religionslehrer soviel fachliche und menschliche Qualität
bescheinigt bekommen, damit die Aussage eines moslemischen Pubertanden
entkräftet wird? Die Frechheit wäre ja die gleiche, wenn der Lehrer
nicht ganz so offensichtlich beliebt wäre, sondern sagen wir nur
durchschnittlich. Steht die Beliebtheit des Lehrers eigentlich zur
Diskussion - oder geht es nicht vielmehr darum, das Vorgehen des
Denunzianten zu bewerten, der keine kritische und sachkundige
Darstellung des Islam wünscht? Das ist die Frage, und nicht, wie beliebt
der Lehrer ist.
Doch
auch die allerbesten Referenzen bewahren Thomas Bannwart, der drei
Jahre vor seiner Pensionierung steht, nicht vor einem der bittersten und
härtesten Momente seines Lebens.
Nun,
ganz überrascht dürfte der Religionslehrer nicht sein, der die Religion
Islam doch kennen muss, die so vielen Millionen Menschen bittere und
harte Leben beschert und deren Früchtchen sich auch in der Schweiz
tummeln und Sonderrechte haben wollen. Auch die laufenden Beschwerden
von Moslems aller Welt gegenecht müsste ihm bekannt sein.
Rauswurf ohne Beweise
Als
Rektor Jürgen Rotner - der Deutsche leitet im Auftrag der katholischen
Kirchgemeinde den Religionsunterricht an den Luzerner Volksschulen - von
der Beschwerde des jugendlichen Mulims erfährt, setzt er den
altgedienten Pädagogen auf die Anklagebank.
Auch
der deutsche Denunziantentyp ist keine Überraschung. Er florierte schon
in der Vergangenheit. Dass hier ein Deutscher in der Schweiz Marke
Stegner oder Steinbrück sich zum Religionswächter im Dienste des
moslemischen Denunziantenbürschchens gegen den Schweizer Religionslehrer
aufspielt, überrascht keinen, der den deutschen Blockwarttypus kennt.
Wie
aus zahlreichen E-mails und Dokumenten hervorgeht, die der BaZ
vorliegen, nimmt Rotner den Wahrheitsgehalt des Schülerbriefs von Beginn
weg für bare Münze. Zweifel am Wahrheitsgehalt hat er keine.
Deutsche
Blockwarte haben nie Zweifel am Wahrheitsgehalt der Denunziationen, der
deutsche Schulleiter weiss, dass Moslems nie lügen. Und dass der Islam
eine Religion des Friedens ist. Wer hat diesen Rotner bloss angestellt?
Die Selektionskriterien wären interessant zu erfahren.
Dass
Bannwart - wie im Brief beschrieben - der Schulklasse freudig berichtet
haben soll, dass «die herrlichen Kreuzritter mit ihren Pferden auf
einem Hügel waren und sich die Morgensonne in ihrer Rüstung spiegelte,
und sie dann zum Glück die Muslime niedermetztelten und die Wiener
befreiten»: Für Rotner eine Tatsache. Im März 2015 stellt er den
Beschuldigten, der die Darstellungen des Schülers vehement bestreitet,
mit einer fristlosen Kündigung auf die Strasse.
Deutsche Sitten in der Schweiz?
Unlängst hat das Luzerner Kantonsgericht den Rauswurf Bannwarts als unrechtmässig zurückgewiesen.
Der
Richterspruch kann die Geschehnisse allerdings nicht mehr rückgängig
machen. Für den Berufsstand ist der Fall ein erschreckendes Beispiel,
wie rasch in der heutigen Zeit ein Ausbildner an den Pranger gestellt
und in seiner Existenz zerstört werden kann - ungeachtet seiner
bisherigen Verdienste und Qualifikationen. «Irgendjemand ist unzufrieden
und glaubt, als Steuerzahler Macht ausüben zu können - und das ganze
Verfahren kommt in Gang. Dies ist einer der Gründe, weshalb
Lehrpersonenen bei uns im Verband vermehrt juristische Beratung in
Anspruch nehmen""», sagt Kaspar Bättig vom Luzerner Lehrerinnen- und
Lehrerverband.
Nun,
hier ist nicht «irgendjemand» unzufrieden, sondern ein jugendlicher
Angehöriger jener Religionsgruppe, die chronisch beleidigt ist über
demokratische Rechtsregeln, und deren Religionsgesetz die Verfolgung und
Ermordung Andersdenkender vorschreibt. Die Angehörigen einer Religion,
die weder Religionsfreiheit noch Meinungsfreiheit kennt, sind jederzeit
zur Denunziation zu mobilisieren; diese Religion hetzt fundamental gegen
Andersdenkende. Warum müssen die Lehrer im Kanton Luzern juristische
Beratung in Anspruch nehmen? Könnte es die multikulturelle Bereicherung
sein, die den Lehrern das Leben schwer macht? Wenn zur islamischen
Verfolgung Andersdenkender noch die islamservile Denunziantenfeigheit
des Schulleiters hinzukommt, hat das Folgen:
Von
den Schulklassen, die Bannwart zum Zeitpunkt der Entlassung am 29. März
2015 betreut, darf er sich nicht mehr persönlich verabschieden.
Stattdessen erhalten die Eltern gleichentags die Mitteilung, dass der
Religionslehrer per sofort freigestellt worden sei. «Es gab längere
Auseinandersetzungen über Vorkommnisse, welche die Vertrauensgrundlage
untergraben haben», so die Begründung. Ein Satz, der schlimmere
Vorkommnisse suggeriert. «Durch diese Formulierung wurde mein Ruf massiv
geschädigt. Ich wurde in die Ecke eines Sexualstraftäters gestellt»,
empört sich Bannwart.
Wer
denunziert, muss nicht Rechenschaft ablegen. Rufmörder handeln meistens
aus dem Hinterhalt, wie die anonymen Denunzianten der Islamkritik.
Personen,
die sich für den Gebrandmarkten einsetzten, intervenieren bei Rektor
Rotner. «Ihr Brief wirkt sehr desavouierend», protestiert die Mutter
zweier Schülerinnen. Und fährt fort: «Ihre Vorgehensweise erinnert an
andere Vorkommnisse in der katholische Kirche und nützt genau dieser am
wenigsten. Er verursacht Kopfschütteln, Unverständnis und die Gefahr,
dass sich wieder weitere Kirchgänger von der Kirche entfernen.»
Das
Vorgehen von diesem Rotner erinnert nicht nur an andere «Vorkommnisse
in der katholischen Kirche», sondern auch an Vorkommnisse in einem
deutschen Staat der unseligen Art, in dem Schüler die Existenz von
Lehrern ruinieren konnten, ohne sich rechtfertigen zu müssen. Zudem
erinnert sie an eine Religion, die die Wachhunde der Religionspolizei
mobilisiert. Warum wird der dubiose Zeitgenossen nicht entlassen wegen
Amtsanmassung? Zurück ins multikulturelle Paradies Deutschland, wo er
hingehört.
Kritik vom Lehrerverband
Die
Einwände prallen an den sakralen Gemäuern ab. Urban Schwegler,
Medienbeauftragter der katholischen Kirche der Stadt Luzern, weist
jegliches Fehlverhalten zurück.
Seine
Stellungnahme ist allerdings widersprüchlich. Thomas Bannwart habe sich
«kein strafrechtlich relevantes Verhalten zuschulden kommen lassen»,
erklärt Schwegler zunächst. Dann schreibt er: «Jeder dahingehende
Verdacht wurde umgehend dementiert.» Damit räumt die städtische
Kirchgemeinde selber ein, dass durch das Informationsschreiben des
Rektors der Eindruck strafbarer Handlungen entstanden ist.
Beat
Zemp, Präsident des Dachverbandes der schweizerischen Lehrinnen und
Lehrer, hat für dieses Vorgehen kein Verständnis. «Mit solch heiklen
Formulierungen wird eine Lehrkraft natürlich ans Messer geliefert», hält
der Baselbieter fest.
Das
ist im Moslemdenunziantenmilieu naheliegend. Die Denunzierten werden
nicht nur den Duckmäusern ans Messer geliefert, wie in diesem Fall dem
deutschen Schulmeister, eine Entlassung dieser Art ist auch für die
Messer- und Axtmörder eine Einladung, die aus dem Moslemmilieu kommen
und Islamkritiker im Visier haben. Falsch Gucken genügt schon bei den
«Jugendlichen» aus dem gewaltgenerierenden Religionsmilieu.
Die
Unterstützung durch den obersten Verbandsvertreter nützt Bannwart
freilich wenig. Seit dem Jobverlust fristet er ein Dasein als
Arbeitsloser.
Seine
Arbeitswohnung in Luzern konnte er sich nicht mehr leisten. Nun lebt er
im engen Ferienhäuschen am Seeligberg, das er von seinem Onkel geerbt
hat. Anderswo eine Anstellung zu finden, sei mit 63 Jahren so gut wie
aussichtslos.
Existenzvernichtung
eines Lehrers dank dem unüberprüften Brief eines Schülers, der wie ein
Religionswächter reagiert. Und der deutsche Rufmörder bezieht seine
satten Einkünfte weiter. Und der pubertierende Bursche «belastet» den
Lehrer weiter.
Fürsorgepflicht verletzt
Dass
Schulleitungen Meldungen aus der Schülerschaft auf den Grund gehen
müssen, steht ausser Frage. Gemäss Zemp wurden seitens des Dachverbandes
Broschüren ausgearbeitet, wie in einem Konfliktfall zu verfahren ist.
Kennt Rektor Rotner, der nicht mit der BaZ sprechen will, die darin
beschriebenen Abläufe? Zweifel sind angebracht.
Der
Fall ist klar, ein Duckmäuser vor dem Islam braucht sich nicht an
Regeln zu halten, die in der Demokratie noch gelten. Mit dieser
finsteren Macht im Rücken hat er einen andere Hintergrund als die
Schweizer Demokratie.
Recherchen
ergeben: Mit dem Schüler, der das folgenschwere Dispensationsgesuch
verfasst, hat Rotner nie ein Wort gesprochen. «Ich wurde vom Unterricht
befreit. Zum Inhalt meines Briefs hat niemand Nachfragen gestellt»,
bestätigt der Schüler der BaZ. Für Zemp ein klarer Verstoss: «Das
entspricht eindeutig nicht der gängigen Praxis.» Das Luzerner
Kantonsgericht sieht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verletzt. Die
Beklagte hätte die Vorwürfe «vertiefter überprüfen und entsprechende
Abklärungen tätigen müssen», heisst es in der Urteilsbegründung.
Der Schüler will es dann nicht gewesen sein:
«Hätte ich gewusst, welche Kettenreaktion dadurch ausgelöst wird, wäre ich anders vorgegangen.»
Wie denn wäre er denn «vorgegangen» gegen den Lehrer, der den Islam nicht nach Weisung der Moslems darstellt?
Dragan lastet seinem ehemaligen Religionslehrer zwar weiterhin an, den Islam herabgesetzt zu haben.
Die
Beschuldigung wird nicht zurückgenommen, schliesslich handelt es sich
um ein todeswürdiges Vergehen nach Koran, an diesem Glauben Kritik zu
üben. Der Schüler lastet das weiterhihn dem Lehrer an! Der Lehrer wird
nicht etwa entlastet, die Anklage aus dem Moslemmilieu bleibt bestehen,
und niemand gibt dem Burschen den Tarif durch, dass Religionskritik in
Demokratien erlaubt ist. Die Motivation bleibt bestehen. Und die
Unverfronrenheit, den Ungläubigen (auch den Christen) vorzuschreiben,
wie sie den Islam zu respektieren haben, egal was in seinem Namen und
aufgrund seiner Lehren geschieht, steht gar nicht zu Diskussion. Da
könnten auch Neonazis fordern, dass nur positiv über den NS gesprochen
wird.
Er räumt aber auch ein: «andere Klassenmitglieder waren nicht meiner Meinung.»
Er
ist so clever, das zu wissen. In einer Klasse, in der die Lehrer unter
Beobachtung von Schülern mit islamischen Religionswächtermentalität
stehen, ist kein Lehrer mehr seiner Existenz sicher, wenn auch die
christliche Duckmäusergemeinde auf eine solche moslemische Beschwerde
reagiert wie der Wächterrat.
Hätte Rotner nicht einseitig reagiert und sich mit Dragan auseinandergesetzt...
Wie
setzt sich denn ein Duckmäuser vor dem Islam mit einem Moslems, der
sich über kritische Äusserungen zum Islam beschwert, auseinander? Da
kann man sich auch gleich mit Dschihadisten auseinandersetzen und ihren
erklären, was Demokratie heisst. Warum fragt die BaZ nicht, wie der
Schüler denn «vorgegangen» wäre, wenn er es «gewusst hätte»? Es steht ja
im Koran, wie man vorgehen muss gegen die Ungläubigen.
...hätte er erfahren, in welche belastender Lebenssituation er sich befand.
Noch
ein Traumatisierter? Wenn ein Islamkritiker von linken Denunzianten
angezeigt wird in der Schweiz, interessiert sich kein linkes Schwein
dafür, in welche belastende Situation das den Angeklagten bringt, kein
Online-Reporter würde einen Finger krumm machen für einen Angezeigten.
«In dieser Zeit war mein Bruder gestorben. Die Trauer hat mich näher an den Glauben herangeführt.»
Seit wann ist die Trauer Grund zum Terror? Das Ansinnen, den Islam nur positiv darzustellen, ist reiner Meinungsterror.
Hier
spätestens müsste die BaZ dringend fragen, was für ein Glaube das denn
ist, der seine Anhänger zur Beanstandung von Kritik motiviert. Ist
dieser Glaube tabu? Die Animation zum Ausschalten von Krittk wird nicht
von fern gestreift. Das Ganze wird hier auf den Verlust des Bruders
zurückgeführt; nicht etwa auf den Islam.
In seiner Familie gebe es jedoch keine strenggläubigen Muslime (...)
Die BaZ glaubt ihm das aufs Wort, ohne es zu überprüfen, nicht wahr. Was gibt es denn in seinem Milieu?
Gegen
seinen ehemaligen Schüler hegt Bannwart keinen Groll, wohl aber gegen
die Vorverurteilung durch das Rektorat. allein aus stilistischen Gründen
halte er es für erwiesen, dass einige Textstellen von einem Geistlichen
verfasst worden seien.
Wären
hier nicht einige Textstellen aus dem Koran zu zitieren angezeigt, die
den Geistlichen Ghostwriter des Knaben inspiriert haben?
Dragan
erwähnt im Dispensationsgesuch, einen Imam und einen Haxhi nach deren
Meinung gefragt zu haben. Zur BaZ sagte er: «den Brief habe ich aber
alleine geschrieben.»
Ob
ihm letzteres ein Anwalt geraten hat, damit die Schule und die Gemeinde
nicht in Verdacht gerät, nach den Anweisungen des Haxhis zu handeln?
Dieser Dragan war wohl so traurig, als hätte der Lehrer seinen Bruder
umgebracht. Man sollte doch gleich den Rat der Religionen oder die Al
Azhar befragen oder einen Fatwenrat, welche Lehrer noch unterrichten
dürfen in der Schweiz. Schon bei der Einstellung den Haxhi fragen. Wer
ist das? Einer von den Handabhacker-Experten im Hintergrund als
Schulaufsicht? Schon der letzte Präsident des Rats der Religionen, der
verstorbene Mustermoslem Maizar, liess wissen, die Religion werde sich
nun vermehrt in die Gesellschaft einmischen. Vielleicht ist Dragan auch
so traurig über den Hinschied Maizars, der die Scharia für die Schweiz
ankündigte (wenn die Zeit reif sei!), dass er so besonders gläubig
reagieren musste.
Islamkritisch, nicht islamophob
Was
die von Dragan angeführten Kritikpunkte betrifft, steht Aussage gegen
Aussage. Das Gericht stellte sich auf die Seite des Beschuldigten. Würde
Bannwart in den vielen Jahren seines Unterrichts tatsächlich ein
ausschliesslich negatives und abwertendes Bild des Islam vermitteln,
wäre dies sicher seitens Lehrerschaft und Elternschaft thematisiert
worden. «Das ist aber gerade nicht der Fall, so die Luzerner Richter.
Ein
negatives Islambild an Schweizer Schulen, Gott bewahre! Da seien die
Luzerner Richter vor! Ja, da hätten die multikulturellen Eltern und auch
die christlichen Richter schnell eingegriffen! Denn Islam ist Frieden.
Den wollte er schon oft nach Europa bringen, aber das wurde von den
Ungläubigen mehrmals verhindert, von Tours und Poitiers 732 bis Wien
1683. Und was wäre denn falsch, wenn die Aussage Dragans gestimmt hätte
und sein Religionslehrer den Sieg über die Türken als Glück für das
Abendland dargestellt hätte? Sollte er die Niederlage der Türken vor
Wien bedauern?
Vielleicht
ein Schultrauertag zu Ehren des "Profeten"? Es geht gar nicht darum, ob
die Aussage des Schülers stimmt, sondern ob sie als Aussage des
Lehrers berechtigt gewesen ist. War sie das nicht?
Der Denunzierte
und Diskriminierte muss jede konsequente Kritik am Unterwerfungsglauben
relativieren, die Religionen verlangen Respekt! Der Islam fordert ihn
mit Religionsterror ein. Der Religionslehrer ist ja kein Ungläubiger.
Nie käme es ihm in den Sinn..., wie er betont. Sein Bekenntnis klingt
glaubhaft. Es ist kein Widerruf, aber eine Rechtsfertigung. Drum waren
die kantonalen Richter auch grosszügig, hier spricht kein Gott bewahre
"Islamophober", den auch weltliche Gerichte gern verurteilen, hier
spricht einer, der die Religion kritisch reflektiert, sein Unterricht
ist wissenschaftlich belegte Religionskunde, nicht Werbung und
Propaganda. (Religionskunde statt Bekenntnisunterricht wäre ja nur wünschenswert, wird hier aber nicht thematisiert. Das Problem wird personalisiert).
«Wenn ich einen Aspekt kritisch beleuchte, dann um die Welt zu erklären, wie sie nun einmal ist.»
Wie
die Welt nun einmal ist, soll heissen: wie der Islam nun einmal ist?
Allein den Koran zu beleuchten, würde schon genügend Aspekte der real
existierenden Religion vor Augen führen. Es ist ein einziger Eiertanz
auf dem Glatteis der political correctness, wenn man an öffentlich
exponierter Stelle wie dieser Lehrer in einer multikulturellen Klasse
den Islam beleuchten will, ohne den Gläubigen zu schmeicheln. Der Fall
zeigt auch, wie weit die obligatorische Islamophilie schon geht, die an
Schweizer Schulen bereits Standard zu sein scheint. Ein falscher Satz,
und das Damoklesschwert der Zensur saust nieder. Ein Duckmäuser wie
Rotner genügt, den Mechanismus auszulösen.
Der Lehrer
muss öffentlich erklären, dass er den Islam um Gottes willen nicht
negativ dargestellt habe, sonst kämen die Eltern ihm aufs Dach?
Drum wird ihm noch mal gnädig verziehen vom Kantonsgericht, denn er
schwört ab, was ihm als Generalbeschuldigung unterstellt wird, den Islam
nur negativ darzustellen, wie der Stranggläubige kolportierte. Nein,
das darf er nicht gesagt haben. Er ist wirklich unschuldig an solchen
Ansichten, das wären ja «Islamophobie». Damit hat er nichts zu tun. Er
bewegt sich auf hohem Seil, wenn er zwischen Kritik und Phobie
unterscheidet und doch die Islamkritik gelten lässt, die in den
islamophilen Kreisen schon Phobie ist.
Der
entlassene Religionslehrer beklagt eine perfide Gleichsetzung.
«Islamkritische Betrachtungen werden umgehend als islamophob eingestuft»
Das
stimmt schon, aber was heisst das, islamophob? Ist jemand, der die
totalitäre Herrschaftsideologie des Islam als brandgefährlich ablehnt,
islamophob? Bannwart weiss natürlich, was das hiesse.
Dass
im Koran brutale Passagen vorkommen, könne er nicht einfach ausblenden.
Die Schüler sollten sich damit konstruktiv auseinandersetzen.
Wie
setzt man sich "konstruktiv" mit Mordaufrufen gegen die Kuffar, gegen
Juden und Christen, gegen Anders- und Ungläubige auseinander, wenn man
sie nicht radikal ablehnt und als den Brandsatz des Islam erkennt? Das
Gericht billigt dem Religionslehrer zu, was es nicht unbedingt einem
konsequenten Islamkritiker zubilligen würde.
Auch
in diesem Punkt erhielt Bannwart vom Gericht Rückendeckung. «Es muss
sowohl möglich wie zulässig sein, anspruchsvollere Diskussionen über
Religionen führen zu können und dabei noch Kritik einfliessen zu
lassen.»
Ein
Gericht muss also bestätigen, was in einem säkularen Staat
selbstverständlich wäre. Und erst recht in der Wissenschaft gelten
sollte. Wenn ein Nicht-Theologe, sagen wir ein harmloser Witzemacher,
einen Witz über Minarette macht, wird er saftig gebüsst in der Schweiz
(Zürich 2008). Hier gibt es wahrscheinlich den Theologenbonus, denn
Theologen sind in aller Regel nicht islamfeindlich, eher peinlich
islamfreundlich. Bannwart ist das nicht, er bleibt bei seiner Kritik,
während der Rektor Islamophilie vorschreibt wie folgt.
Rektor
Jürgen Rotner hat hingegen ganz andere Vorstellungen, wie eine gute
Religionsstunde vonstatten gehen soll. In einer E-mail erläutert er
Bannwart: «Wir müssen jede Religion und Weltanschauung im Lichte ihrer
vorbildhaftesten, ehrlichsten und menschlichsten Vertreterinnen und
Vertreter darstellen, um zu zeigen, was die Religion oder Anschauung
sein kann."
Also
den Islam im Lichte des vorbildhaften Profeten, der die Juden von
Medina massakrieren, seine Kritiker abschlachten und Ungläubige mit
Krieg überziehen liess; im Lichte seiner Apologeten? Wer ihn «ehrlich»
darstellt, wie die Ex-Moslems, muss mit Mord und Verfolgung rechnen.
Aver der Duckmäuser will gar nicht wissen, was der Islam ist, sondern es
geht nur um die politisch korrekte Indoktrination. Wunschdenken statt
Wissenschaft, Märchen statt der Wahrheit. Und nun die übliche
Dämonisierung der Kritik:
Seinen Mitarbeiter bezichtigt er, Ressentiments zu schüren, indem er etwa Textzitate mit einseitig negativer Aussage verwende.
Wer
hat diese Blockwartkreatur zum Schulleiter gemacht? Alle, die nicht
einstimmen in den Jubelperserchor und vor dem Islam nicht zu Boden gehen
, «schüren» Ressentiments. Der hemmungslose Hetzer gegen den moderaten
Kritiker vernichtet dessen Existenz.
Rotner stört sich auch an Erzählungen von Frauen, die im Umfeld des Islam schlecht behandelt wurden.
Diese
Version der islamischen Frauenversklavung grenzt in ihrer Ignoranz an
die von Hans Küng in seinem Vorwort zu «Muslime in der Schweiz», wo er
die islamische totale Frauenentrechtung durch das Männergewaltrecht auf
«vereinzelten» Fälle von unglücklichen Ehen reduziert. "Ehren"morde sind
«schlechte Behandlung»? Jeder SS-Mann stört sich an den Erzählungen von
Juden, die im Umfeld des NS-Staats «schlecht behandelt» wurden,oder
wie? Der Täterschutz aus dem katholischen Umfeld ist dem aus dem linken
ebenbürtig. Sexualfaschismus kennt keine Grenzen. Das
ist der Typus Täterschützer, der auch die Berichte aus den deutschen
Asylzentren über die dort vergewaltigten Frauen unterbinden will und den
Opfern moslemischer Horden-Vergewaltigerbestien nachsagt, die schürten
Ressentiments. Der Typus des willigen Helfers, der die Opfer zum
Schweigen bringt.
Bei einem Unterrichtsbesuch konstatiert er «einen abschätzigen Unteron», ohne jedoch genauer auszuführen, was er damit meint.
Was
muss das für ein Klima sein, wenn ein Rotner im Klassenzimmer sitzt und
den Ton begutachtet. Was gucks du Alter? Da wird den Schweizer Lehrern
und Schülern ein deutscher Religionspolizist in die Klassen gesetzt,
der sie entlassen kann, wenn ihre Ansichten ihm nicht passen.
Religionslehrer gepiesackt
Bei
einer Aussprache zeigt sich Bannwart gewillt, Anpassungen in der
Literaturauswahl vorzunehmen und seine Arbeitsblütter nach dem Wunsch
des Rektors zu überarbeiten.
Der
Religionsterror wirkt, der Beschuldigte gibt dem Kleininquisitor in
einigen Punkten nach. Aber es ist nicht Unterwürfigkeit, Kompromisse
sind Schweizer Art, die der Deutsche nicht zu schätzen weiss. Er nimmt
das Entgegenkommen als Schwäche und tritt nach.
Doch damit ist die Angelegenheit nicht etwa bereinigt.
Das
nehmen wir auch nicht an. Herr Rottenmeier gibt sich nicht mit
Kompromissen zufrieden, er will seine ganze Macht spüren lassen,
schliesslich ist er hier Herr im Haus, ein echter Herrenmensch. Da hilft
nur die Massenmigrationsinitiative, die solche Leute gar nicht erst
reinlässt.
Jedes Detail nimmt er zum Anlass, um sein Missfallen zu bekunden.
Ein
Sadist? Ein Psychopath? Ein schikanöses Ekel? Einer, an dem ein
Lageraufseher verloren gegangen ist? Diese Sorte stirbt nicht aus.
Nach einemKontrollrundgang durchs Schulzimmer rügt
er Bannwart schriftlich per Einschreiben, zwei Bücher, darunter «Die
Akte Osama bin Laden» nicht aus dem Regal entfernt zu haben. «Gerne höre
ich mir an, weshalb du sie hast stehen lassen.»
Gerne
hören wir uns an, weshalb der Schulmeister aus Deutschland sich wie ein
Klein-Inquisitor aufspielt gegenüber dem beliebten Schweizer Lehrer -
vielleicht rächt er sich, weil er mit Sicherheit nicht beliebt ist? Ein
solcher Charakter kann keine Freunde haben.
Nun
platzt dem langjährigen Mitarbeiter der Kragen. Er erwidert: «Deine
Art, einen erfahreren Lehrer wie einen unflätigen Schulbuben zu
behandeln, bereitet mir - und zunehmend auch anderen - Stirnrunzeln. In
meiner Umgebung spricht man zunehmend von Mobbing.»
Mit
"Stirnzrunzeln" drückt der Schweizer sich noch höflich aus gegenüber
Rotners Anmassungen. Aber der kapiert das nicht. Die Arroganz deutscher
Fachkräfte in der Schweiz ist schweizweit berüchtigt, dies hier ist nur
ein Musterexemplar. Man lese dazu «Grüezi Gummihälse». Rotner ist so ein
Gummihals, der sich vor dem Religions-Terror verbeugt und nach unten
tritt.
Bei
der Durchsicht der umfangreichen Akten entsteht der Eindruck eines
Vorgesetzten, der einen missliebigen Angestellten loswerden möchte. So
führt Rotner auch noch eine Denkschrift ins Feld, die Bannwart 2010
verfasst hat (notabene im Auftrag des Rektors). Darin habe er nicht nur
seine kritische, ablehnende Haltung gegenüber dem Islam zum Ausdruck
gebracht, sondern auch noch mit «linker Politik» in Zusammenhang
gebracht. Für SVP-Mitglied Bannwart ein Schlüssselmoment.
Da
kommt die Katze endlich aus dem Lügensack. Wenn die links-
islamofaschistische Kollaboration getroffen ist, jaulen die
Gesinnungsjäger auf. Der deutsche Mobber weiss, wie die Schweizer zu
wählen haben, wieder so ein Schulmeister aus Deutschland.
An dieser Stelle hat Rotner verraten, um was es ihm wirklich geht.
Den
roten Islamfreunden geht es um die Zusammenrottung der Islamhorden mit
dem linkstotalitären Mob. Bannwart drückt das natürlich viel gediegener
aus:
«Er stört sich an meiner liberal-konservativen Ausrichtung», ist er überzeugt.
Womit
er zweifellos Recht hat. Es gibt massenhaft deutsche Figuren im
öffentlichen Raum, die sich wie der Deutsche Jauch vom hohen Ross ihres
deutschen Dünkels herab über die Schweizer Volkspartei erhaben dünken
und diese demokratische Partei reflexhaft einfältig als
rechtspopulistisch verunglimpfen; wobei sie geflissentlich übersehen,
dass die SVP, ehem. BGB, auch die braunen Jahre in Dtld. ohne Annäherung
an dieses glorreiche Reich überstanden hat und nicht aus dieser Zone
kommt, aus denen auch die heutige islamophile rote SA entsprungen ist.
Er
sei eben kein Anhänger der neuen Doktrin, die glaube, mit gemeinsamen
Gesangskonzerten und Cevapcici-Essen liesse sich das Verständnis
zwischen den Kulturen fördern.
«Wehe,
wer diese Überzeugung, die zu einer Ideologie geworden ist, infrage
stelle», warnt Bannwart. Wegen seines Widerstands sei er auf die
Abschusslinie geraten. «Die Intoleranz der Toleranten ist brutal.» Er
weiche aber nicht von seiner Haltung ab. «Ein religionswissenschaftlich
aufgebauter Stundenplan, der die Schüler mit Wissen ausstattet und
eigenständiges Denken fördert, trägt viel mehr zur Integration bei als
gemeinsame Tänze und Wanderausflüge.»
Nun,
nachdem das Luzerner Kantosngericht sein Verdikt gesprochen hat,
fordert Bannwart nebst finanzieller Entschädigung eine öffentliche
Entschuldigung und die Rehabilitation seiner Person. Möglicherweise
kommt es zu einem weiteren Prozess: Ob die Kirchgemeinde das Urteil ans
Bundesgericht weiterzieht, steht noch nicht fest. Die Rückkehr an die
alte Wirkungsstätte schliesst Bannwart kategorisch aus. Dafür sie das
Verhältnis zu zerrüttet.
Gerne
hätte der Verbannte seine 274 Schülern in einem Brief Adieu gesagt. Das
Rektorat verbot den Versand. In dem Schreiben zitiert Bannwart den
griechischen Philosophen Platon: «Es ist besser, Unrecht zu leiden, als
Unrecht zu tun.»
Auch in einem Gefängnis bestimmt der Gefängnisdirekteor, welche Post nach aussen gehen darf. Der Typ Rotner ist filmreif.