KÖLN. Die Alevitische Gemeinde Deutschlands (AABF) hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29.09.2009, wonach einem muslimischen Schüler das Recht eingeräumt wurde, einmal täglich sein Gebet in der Schule verrichten zu dürfen, mit Befremden aufgenommen.
Die Alevitische Gemeinde Deutschlands sieht in diesem Urteil (AZ.: VG 3 A 984.07) einen weiteren erfolglosen Versuch der deutschen Justiz, mit einem Thema umzugehen, dessen Behandlung sie offensichtlich überfordert. Die Dominanz und das Selbstbewusstsein, mit dem der politische Islam in Deutschland eine Form der Religiosität in den Mittelpunkt der Gesellschaft rückt, der in seiner Ausprägung mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist, verängstigt nicht nur alevitische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland zunehmend.
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