Hamburg (idea) – Auf scharfe Kritik theologisch konservativer Kreise stößt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zu muslimischen Gebeten an der Schule. Das Gericht hatte am 29. September entschieden, dass ein 16-jähriger Muslim außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich sein islamisches Gebet verrichten darf.
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