Wednesday, March 20, 2019

Verurteilter Sex-Syrer darf nicht abgeschoben werden

Dieser Spruch des Bundesverwaltungsgerichts sorgt für Kopfschütteln: Ein Syrer, der rechtskräftig wegen Vergewaltigung nicht mehr in Österreich bleiben darf, muss aus Rücksicht auf europäisches Recht dennoch geduldet werden! Denn der Flüchtling darf gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht in sein Heimatland Syrien abgeschoben werden, weil ihm dort angeblich Verfolgung drohe.Der Flüchtling aus Syrien wurde im Juni 2017 am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) rechtskräftig wegen Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, Körperverletzung und obendrein noch wegen versuchter Nötigung zu einer Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt. Die abscheuliche Tat: Nach Ansicht der Richter hate er die Mutter ihres gemeinsamen Kindes unter anderem zwei Mal vergewaltigt. Unmittelbar davor hat der Migrant seine Frau geschlagen und getreten. Nach den Vergewaltigungen hat er sie in seinem Zimmer eingesperrt und genötigt.Da der Ausländer ein besonders schweres Verbrechen verübt habe, sei er eine Gefahr für die Sicherheit in Österreich, sein Asylstatus wurde ihm aberkannt. Zudem wurde ihm kein subsidiärer Schutz zugebilligt und auch kein Aufenthaltsrecht aus berücksichtigungswürdigen Gründen. Nun aber wurde am Bundesverwaltungsgericht das Einreiseverbot nach Österreich, das das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in erster Instanz mit acht Jahren bestimmt hatte, auf fünf Jahre verkürzt. Aber auch das gilt nur noch am Papier, da der Syrer sich ja schon seit 2015 in Österreich aufhält.
https://www.wochenblick.at/oe-verurteilter-sex-syrer-darf-nicht-abgeschoben-werden/

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