Samer S., dem die Unterstützung von Terrorismus vorgeworfen wird, will die tschechische Gerichtsbarkeit nicht anerkennen, da sie nicht den Regeln der Scharia folgen würde. Der Staatsanwalt ließ ihm daraufhin ausreichten, dass die Scharia in Tschechien keine Gültigkeit hat, egal ob ihm das gefällt oder nicht. Er soll eine islamistische Terrororganisation finanziert und seinem Bruder den Beitritt ermöglicht haben. Die Verhandlung findet am 28. Februar statt.
Samer S. war bis 2017 als Imam in Prag tätig. Aufgrund vieler Verdachtsmomente ordneten die Behörden seine Überwachung an. Diese ergab, dass er radikale Thesen predigte. Beispielsweise sollen Moslems nicht gemeinsam mit Christen gegen Terrorismus beten. Angeklagt ist der Mann, weil er seinem Bruder und dessen Lebensgefährtin dabei geholfen haben soll, der syrischen Al-Nusra Front beizutreten. Zudem unterstützte er die Terrororganisation mit Geldspenden. In Tschechien drohen dem Mann nun 10 Jahre Haft.Der Prediger verhält sich wenig kooperativ. Er wird von der „Czech News Agency“ dahingehend zitiert, dass er darauf stolz wäre, was er getan habe. Er bereue nichts. Er hätte nur für eine humanitäre Hilfeleistung gespendet. S. fühlt sich aufgrund seiner Ideologie verfolgt. Seiner Ansicht nach handle es sich bei der Al-Nusra Front auch nicht um eine terroristische Gruppierung. Die Anklage wäre irrelevant, da sie nicht unter den Gesetzen der Scharia verfasst wurde. Nach diesen wäre er ohnehin unschuldig.Staatsanwalt Marek Bodlák sieht die Sachlage anders. Es wird vor Gericht zu klären sein, ob der Mann mit der Unterstützung Al-Nusra Front gegen tschechisches Recht verstoßen habe. Zudem liege ein Geständnis vor. Die Scharia habe in Tschechien keine Gültigkeit, ganz egal ob dem Angeklagten dies gefalle oder nicht. Bis zu einem Urteil gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.
https://www.wochenblick.at/hier-gilt-scharia-nicht-imam-von-prag-drohen-10-jahre-gefaengnis/
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