Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz
Die Schweiz hat mit der unbefristeten Wegweisung eines jungen kriminellen Türken die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. Der Gerichtshof in Strassburg hat ihm eine Genugtuung von 3000 Euro zugesprochen.
Der heute 27-Jährige war 1986 als Fünfjähriger mit seinen Eltern in die Schweiz gekommen, wo sich die Familie im Kanton Neuenburg niederliess.
Ab 1994 kam er regelmässig mit dem Gesetz in Konflikt. Bis 2002 folgten drei Verurteilungen wegen Körperverletzungen, Raub sowie wegen Vermögens-, Strassenverkehrs- und anderen Delikten. Der Türke lebt heute in Deutschland.
No comments:
Post a Comment