Die Schwedin Bodil Schibli hat vor wenigen Tagen ein Tabu gebrochen. Sie wagte es Anfang Juli 2008, das Rede-Tabu der Schweden über Gewalt im islam zu brechen. Die Frau war bis Februar 2008 Richterin. Fast alle schwedischen Zeitungen zitierten nun die Frau, die nach ihrer Pensionierung an die Öffentlichkeit ging, weil sie nichts mehr zu befürchten hat. Sie forderte mehr Schutz der Schweden vor „fanatischen Immigranten“, die „keinen Grund hätten“, in Schweden zu sein. Und sie forderte dazu auf, den Islam und dessen Verbreitung in Schweden zu verbieten. Sie behauptete, dass „90 Prozent der Richter in Schweden“ ihre „Auffassung teilen“ (Quelle: The Local). Wenige Tage nach der spektakulären Erklärung der pensionierten Richterin Bodil Schibli schockierte nun ein Gericht der Stadt Jönköping die schwedischen Muslime. Jönköping liegt im Nordwesten der Provonz Smaland und wurde durch den Vorort Huskvarna, in dem Elektrogeräte hergestellt werden, weltberühmt. Das Strafgericht verurteilte einen Moslem, der versucht hatte, seine Frau zu ermorden, zu acht Jahren Haft und zur anschließenden Deportation in sein Heimatland. Das wäre nicht der Erwähnung wert. Die Richter lieferten jedoch eine Urteilsbegründung, die es in sich hatte: sie nannten die islamische Religion und den islamischen Kulturkreis als Motov für den Mordversuch. Die Haltung des Moslems, der Frauen als minderwertige Wesen ansehe, sei eben entscheidend durch seine Religion und durch seinen islamsichen Kulturkreis geprägt. Und der sei gewalttätig. So bricht denn ein Sturm der Entrüstung in Schweden aus – Muslime fühlen sich nun „beleidigt“. Masoomabai Takisdotter Virani, Sprecherin der schiitischen Moslems von Jönköping, verurteilte die Urteilsbegründung scharf und protestierte gegen die „Beleidigung“ ihrer Religion.
Alle anderen Moslem-Verbände schlossen sich den Protesten an. Der Ombudsmann für Diskriminierung-Fälle wurde angerufen. Nun sind aber auch in Schweden Richter unabhängig. Er ersuchte die Richter höflich darum, zukünftig ethnische und religiöse Hintergründe in ihren Urteilen doch bitte möglichst nicht mehr zu erwähnen. (Quelle: SR 25. Juli 2008).
akte-islam.de
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