Wer die sog. „öffentlich-rechtlichen“ Fernseh- und Radioprogramme weder hört noch sieht, sondern auf private zurückgreift, muß trotzdem bis dato eine sog. „GEZ-Gebühr“ dafür bezahlen, also für etwas, was er gar nicht nutzt.
Ab 2013 auch, wenn er weder Fernseher noch Radio „bereithält“ und auch über Internet auf „öffentlich-rechtliche“ Volksverdummung verzichtet, wie in diesem Beitrag erläutert.
Wer über dieses Unrecht aufklärt und aufmuckt, wird mit der ganzen Härte des „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates“ bestraft, finanziell ruiniert und seiner Freiheit beraubt: Zum ersten Mal muß ein Kritiker der Behörde namens „GEZ“ wegen „Beleidigung“ derselben in den Knast!
Dazu erreichte mich heute der Artikel GEZ „beleidigt“: Gefängnis! Ist Deutschland noch eine Demokratie?, den man sich einmal zu Gemüte führen sollte. Übt Solidarität, macht dieses Unrecht öffentlich!
detlefnolde.wordpress.com
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