Frankfurt (RPO). Ein islamischer Religionsunterricht in Deutschland lässt sich nach Ansicht des renommierten Juristen Karl Doehring nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren. Für den Islam seien Religion und weltliche Verfassung untrennbar miteinander verbunden, schreibt Doehring in einem Gastbeitrag für eine Tageszeitung. Das bedeute, dass die Vorschriften der Scharia und des Koran für den gläubigen Muslim den gleichen Wert besäßen, wie die Verfassung. Auf vielen Gebieten wie etwa dem der Menschenwürde stünden Islam und Grundgesetz jedoch "im schroffen Gegensatz", so Doehring in seinem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".
Der ehemalige Direktor des Heidelberger Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht wandte sich zugleich gegen das Argument, eine moderate Interpretation des Koran und der islamischen Rechtsvorschriften könne das Problem mittelfristig lösen. Dem stehe das Verhalten des überwiegenden Teils der islamischen Bevölkerung entgegen, so Doehring. "Strikte Unterordnung der Frauen etwa unter die Herrschaft des Mannes wird so weitgehend praktiziert, und zwar auch in der Fremde und unter fremden Rechtsordnungen lebenden Muslimen, dass man an einer Effektivität dieser 'gemäßigten Auffassung und Auslegung' zweifeln muss."
Das Verhältnis von Christentum und Staat sei dagegen klarer definiert. Zwar laufe der von der katholischen Kirche praktizierte Ausschluss der Frauen vom Priesteramt nach Ansicht von Kritikern dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zuwider. Gerade hier aber zeige sich, dass weltliches und kirchliches Recht voneinander getrennt seien, so der Völkerrechtler. "Die christlichen Kirchen können ihr sakrales Recht durchaus frei einrichten, können aber nicht beanspruchen, dass es sich als weltliches Recht auch über der Verfassung behauptet."
No comments:
Post a Comment