Thursday, January 31, 2019

Soll Behinderte vergewaltigt haben: Asylwerber bekommt keine Strafe

Die furchtbaren Vorwürfe schockierten: Auf sehr brutale Weise soll ein 25-jähriger Asylwerber eine körperbehinderte 50-Jährige sexuell misshandelt haben. Zu der Horror-Tat sei es angeblich am 21. Dezember 2017 gekommen. Jetzt sprach das Landgericht Nürnberg-Fürth den Afghanen frei!

Der Hintergrund: Bei der an einer linksseitigen Spastik leidenden 50-Jährigen handelte es sich um die Flüchtlingsbetreuerin des 25-Jährigen. Sie half ihm bei diversen Behördengängen. Aus „Dank“ soll der Afghane ihr eine Weinflaschegeschenkt haben.Diese wollten die beiden in der Wohnung der Frau öffnen. Anschließend, so der bisherige Vorwurf, sei es zu der abscheulichen Tat gekommen. Der Asylwerber sei laut Anklage zudringlich geworden und habe die 50-Jährige vergewaltigt. Die Frau sei während der angeblichen Sex-Attacke derart schockiert gewesen, dass sie nicht mehr schreien konnte!

Aufgrund ihrer linksseitigen Spastik habe sie sich zudem nicht wehren können, da sie kaum über Kraft im linken Arm verfügte. Der Staatsanwalt sah den Vergewaltigungs-Tatbestand laut dem Medienportal „Nordbayern“ erfüllt und forderte vier Jahre Gefängnishaft für den Beschuldigten.Dessen Verteidiger forderte dagegen Freispruch – der Asylwerber hatte erklärt, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt! Es stand Aussage gegen Aussage.Unumstößliche Beweise für eine abscheuliche Tat fanden sich offenbar nicht.

Die 2. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hatte ebenso Zweifel an der Schuld. Der Asylwerber wurde nun freigesprochen.

https://www.wochenblick.at/soll-behinderte-geschaendet-haben-asylwerber-bekommt-keine-strafe/

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