Ein Punkt des GroKo-Koalitionsvertrags ist die Installierung eines Koalitionsausschusses, der von den Vorsitzenden der beteiligten Parteien gebildet wird und eigentlich über die Einhaltung des Koalitionsvertrages wachen soll. Die Problematik, dass ein nicht gewähltes Gremium über die Regierungspolitik bestimmte, wurde einfach ausgeblendet.
Mit der letzten Sitzung des Koalitionsausschusses ist jedoch ein ganz neues Kapitel aufgeschlagen worden. Auf der Tagesordnung stand kein Problem der Bundespolitik, sondern die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen und ihre Folgen. Damit hat sich der Koalitionsausschuss zur Schattenregierung eines Bundeslandes ermächtigt. Alexander Wendt hat in einem Beitrag für Tichys Einblick dargelegt, warum nach seiner Kenntnis der Gesetzeslage hier ein mehrfacher, schwerer Verfassungsbruch von Seiten der Regierung und insbesondere der Kanzlerin vorliegt. (“Merkels Iden des Februar“)
„Der gleich doppelte Verfassungsbruch liegt auf der Hand: Erstens gegen Artikel 45 der thüringischen Landesverfassung, der Staatsfundamentalnorm des Landes:
‘Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Es verwirklicht seinen Willen durch Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheid. Es handelt mittelbar durch die verfassungsgemäß bestellten Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung.’
Und zweitens gegen den sehr ähnlich gefassten Artikel 20 (3) des Grundgesetzes:
‘Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden…’
Ein nicht verfassungsmäßig bestelltes Gremium hebt also erstens das freie Mandat von Abgeordneten weitgehend auf – nicht nur in Thüringen. Und ein Gremium auf Bundesebene unter Einschluss der Kanzlerin greift tief in die Belange eines Bundeslandes ein, es schiebt also die föderale Ordnung in einem wichtigen Punkt – Herbeiführung von Neuwahlen – kurzerhand beiseite.
…
Ihr kollusives Zusammenwirken mit Gewalttätern entkernt das Recht von Abgeordneten, hebt die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative auf und begründet die Merkel-Doktrin von der eingeschränkten Souveränität der Bundesländer in politischen Kernfragen. Nach ihrer Definition und angesichts der realen Gewaltkulisse sind in Deutschland auf absehbare Zeit nur noch entweder ganz linke oder halblinke Regierungen möglich.“
Das ist gelenkte Demokratie pur, die jetzt von den antifaschistischen Bodentruppen von Merkels und Ramelows Gnaden allen Andersdenkenden auf den Straßen in ganz Deutschland gewalttätig eingehämmert wird. Die Antifa, früher einmal eine Vereinigung, die sich gegen Regierungswillkür richtete, hat sich endgültig zum Büttel der Regierung gemacht. Wes Brot ich eß, des Lied ich sing, ist ein Sprichwort, dass voll und ganz auf die mit Steuergeld finanzierte Antifa zutrifft.
Wie dankbar die SED-Linke die hingehaltene Hand ergreift, hat sie schon öffentlich demonstriert. Nachdem Ex-Ministerpräsident Ramelow auf Initiative von Merkel telefonisch an den Beratungen des Koalitionsausschusses beteiligt wurde, verlangt die SED-Linke nun öffentlich für Ramelows Wiederwahl „Garantien“, dass ihr Kandidat im ersten Durchgang mit Leihstimmen der CDU gewählt wird.
Merkel hat sich also nicht nur des doppelten Verfassungsbruchs schuldig gemacht, sie hat die einstige Erfolgspartei der alten Bundesrepublik, die Partei Konrad Adenauers, Ludwig Erhards und Helmut Kohls zur Befehlsempfängerin der Partei Walter Ulbrichts und Erich Honeckers degradiert. Ulbrichts Motto: Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben, ist im 30. Jahr der Wiedervereinigung der beiden deutschen Teilstaaten dank Merkel wieder Staatsdoktrin geworden.
https://vera-lengsfeld.de/2020/02/11/der-koalitionsausschuss-ermaechtigt-sich/#more-5112
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