Der Rechtsstreit um das Kopftuch einer Stuttgarter Lehrerin geht am 14. März in die nächste Runde. Das teilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim am Donnerstag mit. Das Gericht verhandelt über die Berufung des Landes Baden-Württemberg.
Die Schulverwaltung des Landes hatte die Lehrerin angewiesen, ihr Kopftuch in der Schule abzulegen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bewertete diese Weisung jedoch als rechtswidrig, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und gegen die (Eurabia läßt Grüßen !) europäische Menschenrechtskonvention verstoße. (Das muslimische Kopftuch verstößt gegen das Grundgesetz, es ist ein verfassungsfeindliches Symbol, vergleichbar dem Hakenkreuz. Aber dieses Verwaltungsgericht scheint wohl noch in der Tradition des Freislerschen Volksgerichtshofs zu stehen !)
Grundsätzlich erklärte das Gericht zwar das baden-württembergische Kopftuchverbot für rechtmäßig. Im Fall der Stuttgarter Lehrerin bestehe aber nur eine "abstrakte" Gefährdung für den Schulfrieden, weshalb der Gleichheitsgrundsatz beachtet werden müsse. Dabei verwiesen die Richter darauf, dass in Baden-Württemberg auch Ordensschwestern in Nonnentracht an staatlichen Schulen unterrichten. (ja genau, und Ordensschwestern sind auch in die Twin Towers geflogen ! )
Die Lehrerin unterrichtet seit 1973 an einer Grund- und Hauptschule in Stuttgart. 1984 trat sie zum Islam über (und hoffentlich bald aus dem Beamtenverhältnis aus !)
(ddp/jwd)
Die Schulverwaltung des Landes hatte die Lehrerin angewiesen, ihr Kopftuch in der Schule abzulegen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bewertete diese Weisung jedoch als rechtswidrig, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und gegen die (Eurabia läßt Grüßen !) europäische Menschenrechtskonvention verstoße. (Das muslimische Kopftuch verstößt gegen das Grundgesetz, es ist ein verfassungsfeindliches Symbol, vergleichbar dem Hakenkreuz. Aber dieses Verwaltungsgericht scheint wohl noch in der Tradition des Freislerschen Volksgerichtshofs zu stehen !)
Grundsätzlich erklärte das Gericht zwar das baden-württembergische Kopftuchverbot für rechtmäßig. Im Fall der Stuttgarter Lehrerin bestehe aber nur eine "abstrakte" Gefährdung für den Schulfrieden, weshalb der Gleichheitsgrundsatz beachtet werden müsse. Dabei verwiesen die Richter darauf, dass in Baden-Württemberg auch Ordensschwestern in Nonnentracht an staatlichen Schulen unterrichten. (ja genau, und Ordensschwestern sind auch in die Twin Towers geflogen ! )
Die Lehrerin unterrichtet seit 1973 an einer Grund- und Hauptschule in Stuttgart. 1984 trat sie zum Islam über (und hoffentlich bald aus dem Beamtenverhältnis aus !)
(ddp/jwd)
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