Trotz religiöser Bedenken seiner Eltern muss ein muslimisches Mädchen weiter am gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies am Mittwoch eine Klage der Eltern auf Befreiung ihrer Tochter vom Schwimmunterricht einer Realschule in Remscheid ab.
Die Gewissensgründe seien zwar plausibel, es sei der Schule aber aus organisatorischen Gründen nicht zuzumuten, einen getrennten Unterricht anzubieten, urteilten die Richter (AZ.: 18 K 301/ 08).
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