Von dem Rechtsgutachter Scheich Abdul-Wahab al-Hamikani für
"The International Muslim Scholars Assossiation", die unter der Leitung des
heute vielleicht einflussreichsten islamischen Rechtsgelehrten und
Fernsehpredigers Dr. Yusuf al-Qaradawi steht
Frage: "Dürfen Frauen Auto fahren? Eine Frau äußerte
sich dazu kritisch: ’Ich bin nicht dafür, dass eine Frau Auto fahren darf, denn
sie würde sich in diesem Fall mehr mit Männern vermischen [d.h.,
nicht-verwandten Männern physisch nahe kommen oder sich mit ihnen in einem
gemeinsamen Raum aufhalten] als wenn sie mit einem Taxi oder Bus fahren würde.
Sie müsste [beim Autofahren] ihre Schönheit, wie ihre Hände und Augen, zeigen.
Die Folgen davon wären mehr Unheil als Nutzen’. Deshalb: versuchen Sie nicht, o
Gelehrter, Frauen das Autofahren zu genehmigen. Denn was Sie geäußert haben,
wurde als Rechtsgutachten [arab. Fatwa] aufgefasst. Sie haben darin Frauen das
Autofahren erlaubt."
Antwort: "Grundsätzlich dürfen wir nicht abseits des
islamischen Gesetzes [arab. Scharia] handeln. Das Fahren eines Autos oder das
Mitfahren ist für Frauen erlaubt. Es ist einfacher für eine Frau, mit einem Auto
zu fahren als sich auf einem Tier, Pferd oder etwas Ähnlichem fortzubewegen. In
der Überlieferung über Allahs Propheten [Muhammad] - Allahs Heil und Segen seien
auf ihm - wollte er Asma’ hinter sich reiten lassen, als er sie in der Gegend
von as-Subair getroffen hatte. Das heisst, Frauen [zu Muhammads Lebzeiten]
ritten Kamele und andere Tiere. Sie taten es in vornehmem Zustand [d.h.,
angemessener Kleidung]. Wenn Frauen mit dem Auto fahren, sind sie in vornehmerem
Zustand [bezüglich der Verschleierung des Körpers], als wenn sie auf einem Esel,
Maultier oder Pferd reiten würden.
No comments:
Post a Comment