Das Hamburger Landgericht hat dem stellvertretenden SPD-Bundesvorsitzenden Ralf Stegner eine Äußerung über die AfD verboten. Auf Antrag des AfD-Landesverbandes Rheinland-Pfalz erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung, wie ein Gerichtssprecher am Freitag bestätigte. Gemäß dem Beschluss vom 30. März darf Stegner eine Äußerung nicht wiederholen, mit der er der AfD unterstellte, sie sei für eine Todesstrafe für demokratische Politiker. Bei Zuwiderhandlung droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro.Stegner, der auch SPD-Landeschef in Schleswig-Holstein ist, hatte sich am 22. März in einem Interview des Nachrichtensenders N24 über die AfD geäußert. Er teilte der dpa mit, er werde "selbstverständlich" Widerspruch gegen die Verfügung vom 30. März einlegen.
t-online.de
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