Wie soll mit einem Menschen verfahren werden, der als minderjähriger Flüchtling in die Schweiz gekommen ist, um hier Asyl zu beantragen – der seit seiner Ankunft aber keinerlei Integrationswillen an den Tag legt? Und der gegenüber seinen Betreuern ungeniert angibt, dass für ihn das Erlernen eines Berufs «erst mit circa 24 Jahren» infrage komme, er die Schule «nicht so ernst nehme» und er «erst mal ein paar Jahre in der Schweiz profitieren» wolle. So ist es in Gesprächsprotokollen vermerkt, in welche die BaZ Einsicht hatte.
Es ist dies die Geschichte eines Jugendheims im Kanton Baselland, dessen Mitarbeiter sich vor einem halben Jahr genau vor diese Frage gestellt sahen: Sie wollten Ahmed* aus Somalia – von ihm stammen obige Zitate – sowie zwei weitere Jugendliche aus Eritrea dabei unterstützen, in der fremden Umgebung rasch Fuss zu fassen. Das mit viel Vorfreude angegangene Unterfangen – die Institution hatte zuvor noch nie sogenannte «unbegleitete minderjährige Asylsuchende» (UMA) bei sich aufgenommen – endete in tiefer Enttäuschung: Weil sich die drei Migranten weder an Regeln hielten und sich auch in der Schule nicht anstrengten, sondern bloss ständig für Ärger sorgten, wurde ihnen das Wohnrecht nach wenigen Monaten wieder gekündigt.
«Die Angestellten des Heims hofften einen Beitrag zu leisten, um traumatisierten Jugendlichen an der Schwelle zur Volljährigkeit zu helfen. Am Schluss waren sie nicht mehr bereit, mit UMAs zusammenzuarbeiten», sagt eine mit den Vorgängen vertraute Person. Das Betreuungsteam sei «auf die Welt» gekommen. «Die vermeintlich Schutzbedürftigen entpuppten sich als Querulanten mit einer hohen Anspruchsmentalität und einer geringen Leistungsbereitschaft.»Es war im Sommer 2016, als die Heimleitung angefragt wurde, ob sie die drei UMAs, allesamt 16 Jahre alt, bei sich aufnehmen könnte. Die Verantwortlichen sagten gerne zu, waren sie doch überzeugt, den Asylsuchenden in ihrer Wohngruppe «ideale Grundlagen» für den Integrationsprozess zu bieten. So steht es in einem internen Papier, das der BaZ vorliegt. Als «positive Voraussetzungen» wurden beispielsweise «das Zusammenleben mit Schweizer Jugendlichen» oder das Deutschlernen genannt. Die UMAs könnten «Grundsätzliches» lernen – gegenseitigen Respekt, Zuverlässigkeit, Verantwortung, Pünktlichkeit –, was ihnen später auch im Berufsleben diene. Ausserdem habe man «Möglichkeiten, Verknüpfungen zur Berufswelt» zu schaffen.
Was die mehrmonatige Unterbringung der UMAs den Steuerzahler kostete, ist im Detail nicht bekannt. Pro Tag und Person verrechnen die Jugendheime im Baselbiet in der Regel zwischen 250 und 350 Franken. Der Betrag dürfte sich also auf einige Zehntausend Franken belaufen.
Die neuen Heimbewohner hatten im Herbst 2016 kaum ihre Zimmer bezogen, als die Irritationen begannen. Um für die kalte Jahreszeit gewappnet zu sein, fuhren die Betreuer mit Ahmed und den beiden Eritreern, nennen wir sie Eden* und Fanuel*, zu mehreren Brockenstuben im Kanton Baselland. Doch die Winterkleidung, die man dort für sie aussuchte, missfiel offensichtlich dem modischen Geschmack der jungen Männer. «Sie zeigten sich enttäuscht und sagten uns, sie wollten lieber im H&M oder bei Dolce & Gabbana einkaufen gehen», erzählt ein Insider der BaZ.
Später stellten die Heimmitarbeiter erstaunt fest, dass Ahmed, Eden und Fanuel die Kleider aus der Brocki konsequent nicht anzogen. Aber nicht nur das: Um ihr monatliches Taschengeld von 160 Franken «aufzubessern», verkauften sie Jacken und andere Kleidungsstücke wie Hehlerware an Drittpersonen weiter.
Zu solchen unerlaubten Vorfällen kam es mehrfach. In einem Rapport, den das Jugendheim über den Eritreer Fanuel erstellt hat, ist zu lesen: «Auffallend waren auch, wahrscheinlich kulturbedingt, seine regelmässigen Dealereien. Oft verschwanden seine Kleider, seine Schuhe, dann hatte er plötzlich zwei oder drei Smartphones oder eine Jacke. Als wir ihn darauf ansprachen, verweigerte er immer, etwas zu sagen.»Ein Mitarbeiter, der Eden und Fanuel ein Handy im Wert von 150 Franken schenkte, machte ähnliche Erfahrungen: Nach nur zwei Tagen war das Gerät weg. Damit konfrontiert, habe das Duo eine «abenteuerliche Geschichte» aufgetischt, berichtet eine gut informierte Quelle.
Bei ihrem Eintritt in die Schweiz waren die drei minderjährigen Asylsuchenden Ahmed, Eden und Fanuel zunächst vom Bund an den Kanton Baselland überwiesen worden. Von dort erfolgte die Verteilung auf verschiedene Gemeinden. Die zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) setzten jeweils eine Beiständin ein, die sich um die Interessen der UMAs kümmern sollte.
Ahmed, der Somalier, war mit seiner Vertrauensperson allerdings nicht zufrieden, wie aus Dokumenten der Kesb Laufental hervorgeht. Ende 2016 forderte er in einer Beschwerde ihre Absetzung: «Mit Schreiben vom 9. Dezember begründete er sein Gesuch dahingehend, dass die Beiständin nicht genug Zeit für ihn und seine Anliegen hat, er zu wenig Geld erhält, er die Beiständin nicht versteht und sie nicht immer einen Dolmetscher dabei hat», fasste die Kesb zusammen.
Die Beiständin wehrte sich gegen derlei Vorwürfe: Es sei vielmehr Ahmed, der die Schule, die Arbeit im Heim und die Kooperation mit dem Betreuungspersonal ablehne. Ahmed habe «sehr hohe Ansprüche» an sein Umfeld, denen niemand gerecht werden könne. So verlange er etwa, dass er in der Wohngruppe keine Ämtli erledigen müsse. Weiter wünsche er sich eine Beiständin, «welche 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche für ihn abkömmlich» sei und ihm «alle Wünsche sofort» erfülle. Am 26. Januar 2017 wies die Kesb die Beschwerde ab.
Am renitenten, desinteressierten Verhalten Ahmeds änderte der Entscheid allerdings nichts. Am 10. Januar 2017 sprach das Jugendheim eine 1. Verwarnung gegen ihn aus. «Trotz klaren Regeln und Bemühungen ist es nun zum wiederholten Mal dazu gekommen, dass Du in Bezug auf den Gruppenabend und das Montagsämtli nicht anwesend warst. (…) Dazu kommt, dass Du mit deiner Bezugsperson nichts besprichst, bzw. nur dann kommst, wenn Du Geld oder eine andere Beistandschaft willst.» Er habe nun «zum wiederholten Male» die Heimregeln gebrochen. Dazu gehörten auch seine mehrfachen nicht bewilligten Abendausflüge.
Um seinen Aufenthalt erfolgreich zu gestalten, brauche es seinen Willen, sich an den vorgegebenen Rahmen zu halten, «ganz auch im Sinn deiner Integration». Bessere sich die Situation jedoch nicht, wurde Ahmed von der Heimleitung gewarnt, erfolge die Kündigung.Junge Asylsuchende, die keinerlei Dankbarkeit zeigen, in der Schweiz Aufnahme gefunden zu haben; deren Erwartungen so hoch sind, als wären sie Gast in einem Fünf-Sterne-Hotel: Nach diesem Muster verhielt sich auch Eden. Der Eritreer, so ist es den diversen Rapporten zu entnehmen, geriet nach einer einigermassen positiven Angewöhnungsphase immer mehr auf die schiefe Bahn. Er tat plötzlich so, als kenne er die Hausordnung nicht, er «widersetzte sich Abmachungen, provozierte mit seinem Verhalten die anderen Bewohner und trat sehr respektlos gegenüber einzelnen Teammitgliedern auf. Dies steigerte sich in einer Form, dass sich einzelne Bewohner bedroht fühlten.»
Insgesamt habe man nicht erkennen können, schreiben die Betreuer, «dass sich eine Eigenmotivation zu einem Lernwillen entwickelte». Eden sei während seiner Zeit in der Wohngruppe «vorwiegend lustgesteuert» und «sehr fordernd» aufgetreten. «Wenn seinen Forderungen nicht entsprochen wurde, reagierte er mit einem kleinkindlichen Trotzverhalten.»
Dabei hätte Eden die Chance gehabt, seine beruflichen Perspektiven massiv zu verbessern: Die Bezugspersonen im Jugendheim organisierten einen Garagisten, der ihm in seinem Betrieb eine Schnupperwoche anbot. «Wir hofften, das dies eine Ermutigung wäre, die den Lernwillen positiv beeinflussen könnte», steht im Bericht.
Was dabei herauskam, ist ernüchternd. «Nach dem ersten Arbeitstag wollte er jedoch nicht mehr gehen, da er nur putzen musste. Obwohl er von uns einen Motivationslohn bekommen hätte, hielt er diese Woche nicht durch. Zweimal wurde er schlafend auf einem Autorücksitz gefunden und auch sonst wurde sein Engagement vermisst.»
Mit derselben Motivationslosigkeit besuchte Eden die speziell für Migranten geschaffene Integrationsklasse in der Sekundarschule Frenkendorf. «Das Aneignen von neuen Fähigkeiten ist durch seine häufige Abwesenheit nicht gegeben», hielt der Mathematiklehrer fest. Die Leistungsbereitschaft müsse als «ungenügend» bewertet werden.
Zum gleichen Schluss kam die Heimleitung. «Eden hatte in der Schule grosse Mühe. Oft war er überfordert und störte mit seiner Unruhe den Unterricht. Er machte keine Hausaufgaben.» Ferner habe Eden sein Defizit nicht realisiert, sondern «absolutes Desinteresse» signalisiert, «was den Unterricht erheblich störte».
Ähnlich fiel die Beurteilung seines eritreischen Landsmanns Fanuel aus, mit dem er eine enge Freundschaft pflegte. Fanuel habe ebenfalls den Unterricht verweigert, «gab an, krank zu sein, ging aber dann plötzlich wieder regelmässig». Auch wenn er «einiges an Potenzial» habe, sei er immer wieder negativ aufgefallen. «Nebst der sprachlichen Hürde winkte er auch inhaltlich immer wieder ab. Es war ihm wichtiger, draussen zu sein oder tagsüber schlafen zu können.»
In der Wohngruppe führten sich Eden und Fanuel in einer herrischen Weise auf, die zu Krisensitzungen mit den Betreuern, der Heimleitung und den Beiständinnen führte. Obschon die Vorschriften dies klar untersagten, drängten die Eritreer darauf, ständigen Zugriff auf Internet und Facebook zu erhalten. Die Einhaltung der Nachtruhe kümmerte sie nicht: «Sie hören nach 22 Uhr in einer solchen Lautstärke Musik, dass sich die Mitbewohner daran stören. Die Bitte, die Musik leiser zu machen, wird leider ignoriert und sogar mit Auslachen quittiert», ist im Standortgespräch vom 8. Juli 2017 vermerkt.Aus diesem Protokoll geht auch hervor, dass den beiden Jugendlichen ein Gleis 7, ein Saisonabonnement im Schwimmbad, ein Fahrrad und andere Dinge besorgt worden sind, um ihnen eine attraktive Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Befolgt wurden Anweisungen laut den Unterlagen, die der BaZ vorliegen, deswegen aber nicht: Es kam vielmehr zu gravierenden Zwischenfällen. Andere Heimbewohner seien «unter Drohungen um Geld erpresst» worden. Zudem hätten Eden und Fanuel Frauen mit sexistischen Zeichen und Schimpfwörtern belästigt.
Ende Juli 2017 zog die Heimleitung die Reissleine: Das Projekt wurde abgebrochen, die UMAs vor die Türe gestellt und umplatziert.
Ahmed, Eden und Fanuel wohnen inzwischen an anderen Standorten im Baselbiet, wo sie nach Informationen der BaZ ihren Unwillen zur gesellschaftlichen Integration unbekümmert fortsetzen. Der Fall dieser jungen Männer sei «leider kein Einzelfall, sondern die Regel», sagt eine Person, die UMAs betreut. Er wolle nicht alle Migranten in einen Topf werfen. «Aber von zehn minderjährigen Flüchtlingen verhalten sich sieben nach diesem destruktiven Muster: Das ist die Realität.»
Eine andere Stimme, welche Ahmed, Eden und Fanuel kennt, sieht das Hauptproblem in der fehlenden rechtlichen Handhabe, durchgreifen zu können. Man könne zwar das Taschengeld kürzen oder anderweitige Sanktionen aussprechen. Ein wirksames Druckmittel gebe es jedoch nicht.
«Die Asylsuchenden können letztlich tun und lassen, wie es ihnen passt – der Sozialstaat kommt trotzdem für sie auf. Und weil die Schweizer Migrationsbehörden niemanden nach Eritrea oder Somalia ausschaffen, haben Integrationsverweigerer nichts zu befürchten. Das wissen sie ganz genau.»
https://bazonline.ch/basel/land/gekommen-um-zu-profitieren/story/24745215
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