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Monday, December 12, 2016

Postfaktische Selbstkontrolle

Im vergangenen Juli beriet und beschloß das israelische Parlament, die Knesset, »trotz aller Kritik«, wie es in einer Meldung eines deutschen Leitmediums hieß, das sogenannte »NGO-Gesetz«, »das vor allem Nichtregierungsorganisationen (NGO) schärfere Auflagen erteilt«. Eine der »Auflagen« schaffte es nur in der Phantasie der Autoren der Meldung ins Gesetz, nicht aber in der Realität.
Kennt das »NGO-Gesetz« tatsächlich keinerlei besondere Abzeichenpflicht für Vertreter von NGO, behauptet Zeit online bis heute das Gegenteil: »Vertreter dieser Gruppen müssen [..] bei Besuchen im Parlament spezielle Plaketten tragen«. Und darf auch Zeit online sich irren, wird der Irrtum zum Skandal, wird er nicht berichtigt. Denn das wichtigste Gut des Journalisten ist die Wahrheit.
So jedenfalls steht es im Pressekodex des Deutschen Presserats, der vor wenigen Tagen seinen 60. Geburtstag feierte und bei der Gelegenheit vom deutschen Bundespräsidenten Joachim Gauck in den höchsten Tönen gelobt wurde. Wie wenig freilich schöne Theorie und Praxis miteinander zu tun haben, wird an der weiteren »Karriere« der Falschmeldung von Zeit online deutlich.
Feierte Joachim Gauck eine »publizistische Selbstkontrolle«, die doch dafür sorgen müßte, daß eine unrichtige Tatsachenbehauptung nicht weiterverbreitet wird, geschah genau dies: Im deutschen Staatsfunk wurde vor wenigen Tagen erklärt, Vertreter von NGO müßten »Anstecker tragen«. Und auf die Frage nach eine Quelle hieß es: »Ich hatte mich auf einen Artikel in der ›Zeit‹ bezogen«.
Und weiter: »Sollte meine Quelle – die ›Zeit‹ – mit ihrer Einschätzung falsch gelegen haben, bedauere ich das.« Im Pressekodex heißt es, »veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen [..], die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.« Ist Bedauern »angemessen«?
Des Deutschlandfunk jedenfalls sah sich zu mehr nicht veranlaßt. Das Manuskript, das die falsche Behauptung enthält, wurde (bisher) so wenig geändert wie ihre ursprüngliche Quelle. Von einer »publizistischen Selbstkontrolle« ist hier nichts zu bemerken. Vielmehr wurde abgeschrieben – und erneut auf eine öffentliche Berichtigung verzichtet. Postfaktischer Qualitätsjournaillismus eben.
 http://www.tw24.net/?p=13172

Friday, July 15, 2016

Kein Irrtum

Für Medien und Medienschaffende ist die Wahrheit ein ganz hohes Gut. Im Pressekodex des deutschen Presserats wird sie deshalb gleich nach dessen Präambel in einem Satz zusammen mit der Würde des Menschen genannt: »Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.«
Trotz größter Sorgfalt kann es aber aus vielerlei Gründen zu Fehlern kommen. Ein Medium, das etwas auf sich hält, wird sie, wie der Pressekodex empfiehlt, berichtigen: »Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen [..], die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan [..] unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.«
Für Die Zeit gelten diese Grundsätze ganz offenbar nicht. Auf ihrer Website behauptet die Wochenzeitung in einer auf den 12. Juli datierten Meldungüber das von der Knesset am Tag zuvor beschlossene »NGO-Gesetz«, »Vertreter dieser Gruppen«, gemeint sind die Repräsentanten von »NGO«, »müssen außerdem bei Besuchen im Parlament spezielle Plaketten tragen.«
Dieser Satz hat im – moderierten – Kommentarbereich dafür gesorgt, daß die jüdische Demokratie mit Nazideutschland gleichgesetzt wird: »Vermutlich sind solche Plaketten für den ›Gesetzgeber‹ nicht problematisch, weil man in der Selbstwahrnehmung ja nur Gutes damit vorhat. Dumm ist nur, dass das Gleiche auch für die entsprechende Markierungen in Nazideutschland gelten durfte.«
Gleichzeitig wurde die moderierende Redaktion mehrfach darauf hingewiesen, daß es die behaupteten »speziellen Plaketten« nicht geben wird. Von ihnen gab es nämlich schon im Entwurf des »NGO-Gesetzes«, den die Knesset beriet, keine Spur. »Diese Abzeichen sind nicht Bestandteil des Gesetzes«, hatte auch Justizministerin Ayelet Shaked in einem Interview erklärt.
Doch Die Zeit ignorierte diese Hinweise auf ihren Fehler und ignoriert sie bis heute. Eine kritische Nachfrage nahm die Redaktion wohl zwar zur Kenntnis, löschte sie aber und ersetzte sie durch die Belehrung, »bitte verzichten Sie auf Unterstellungen« – eine Reaktion, nach der jedenfalls Die Zeit aber nicht mehr behaupten kann, sie hätte nichts von ihrer falschen Darstellung gewußt.
Dadurch, daß sie sie dennoch nicht zurücknimmt, offenbart die zuständige Redaktion nicht nur ein gestörtes Verhältnis zur Wirklichkeit, sondern sie trägt wissent- und wahrscheinlich willentlich dazu bei, durch Desinformationen Haß auf den jüdischen Staat zu schüren. Indem sie Gleichsetzungen Israels mit Nazideutschland nicht entgegentritt, macht sie Antisemitismus gesellschaftsfähig.
Die Zeit mißachtet durch ihre Weigerung, ihren Fehler zu berichtigen, fortgesetzt Wahrheits- und Sorgfaltspflicht, und sie nimmt es hin, daß unter Berufung auf ihn der demokratische Staat Israel, dessen Parlament und damit letztlich auch dessen Bevölkerung antisemitisch verleumdet und beleidigt werden. Nicht zuletzt verrät die Zeitung damit die Würde der angegriffenen Menschen.