Thursday, February 17, 2011

Über die Verfassungswidrigkeit islamischer Religionsausübung in Deutschland

Verfassungsrechtler und Ordinarius (em.) Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Muslime dürfen in Deutschland Moscheen und Minarette bauen, sogar den Muezzin zum Gebet rufen lassen und vieles mehr. All das verherrlicht die Herrschaft Allahs, nicht nur die jenseitige, sondern auch die diesseitige; denn der Islam ist nicht nur Glaube, sondern für den Gläubigen auch Recht. Das höchste Gesetz ist die in dem Koran und der koranischen Tradition gründende Scharia, die, von Allah für die ganze Menschheit herabgesandt, von Muslimen nicht mißachtet werden darf. Jede Politik muß mit diesem Gesetz Gottes übereinstimmen. Darüber wachen alle Muslime, jeder einzeln und alle zusammen, die Umma, vor allem die theologischen Rechtsgelehrten. Das islamische Gemeinwesen ist ein Gottesstaat. Moscheen, Minarette und Muezzin aber auch die Kleidung vieler Musliminnen rufen nach der Islamisierung der Lebensverhältnisse, sind darum bemüht, Deutschland als ein Haus des Vertrages in ein Haus des Islam umzuwandeln.Diese Islamisierung wird wegen einer Religionsfreiheit nicht nur von Bund und Ländern hingenommen, sondern von weiten Teilen der Gesellschaft, vor allem von Kirchen, Medien und Parteien, eifrig gefördert;
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