Das rot-rot regierte Brandenburg will offenbar den Strafvollzug auch für Schwerkriminelle weiter lockern. Nach Medienberichten soll der zuständige Justizminister planen, auch Mördern, Vergewaltigern und Kinderschändern bereits nach 5 Jahren Haftzeit "Langzeitausgang" zu gestatten. "Langzeitausgang" bedeutet, in gewissen Abständen Hafturlaub von bis zu mehreren Wochen zu erhalten. Offenbar spielt Brandenburg hierbei nur eine Vorreiterrolle - auch in anderen Landes-Justizministerien gibt es ähnliche Überlegungen. Zur Begründung wird u.a. angeführt, man wolle damit "die schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges abmildern". Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPG), Reinhard Wend, kommentierte laut RTLaktuell die Pläne des brandenburgischen Justizministers mit den Worten "Der hat doch nicht alle Tassen im Schrank.". Auch Vertreter von Selbsthilfegruppen von Kriminalitätsopfern reagierten empört und verständnislos. Das Justizministerium argumentiert u.a., Strafgefangene "dürften nicht von der Umwelt isoliert werden." Offenbar sind es vor allem die ostdeutschen Justizministerien, die dem Gedankenspiel mit dem "Langzeitausgang" bereits nach 5 Jahren anhängen. Zuletzt hatte ein Berliner Gerichtsurteil für bundesweit für Entsetzen gesorgt: 2 brutale U-Bahnschläge, die ihr Opfer jagten und das auf der Flucht auf der Straße von einem Autor erfasst wurde und an den Folgen starb, kamen mit einer Bewährungsstrafe davon. Einige Äußerungen des Richters in der Urteilsbegründung hinsichtlich des Verhaltens des Opfers, wurden von Zuhörern als "zynisch und das Opfer verhöhnend" deutlich kritisiert. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Berufung gegen das umstrittene Urtreil angekündigt.
haolam
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