Pädophilie-Vorwürfe gegen den Propheten Mohammed sind strafbar und können auch nicht mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung legitimiert werden. Zu diesem Ergebnis kam der Oberste Gerichtshof in einer Entscheidung zu einem Fall, der vor mehr als vier Jahren Aufsehen erregt hatte. Eine Vortragende hatte in einer Seminarreihe des FPÖ-Bildungsinstituts zum Islam öfters Kindersex-Feststellungen getroffen.
Elisabeth S. hatte nach ihrer Verurteilung zu einer Geldbuße über 480 Euro einen Erneuerungsantrag beim OGH gestellt und ist damit nun abgeblitzt. Das Höchstgericht sieht die Aussagen der Vortragenden als geeignet an, den religiösen Frieden zu stören und Intoleranz gegenüber dem Islam zu fördern. Die Pädophilie-Bemerkungen stellten keine sachliche Religionskritik dar, sondern würden als "gezielt herabwürdigende Bemerkungen" über Mohammed eingestuft.
S. hatte in dem Seminar u. a. gemeint, Mohammed "hatte nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was". Und später: "Wie nennen wir das, wenn's nicht Pädophilie ist?" Sie bezog sich dabei auf Schriften, wonach Mohammed mit der sechsjährigen Aisha bint Abi Bakr verheiratet und die Ehe im Alter von neun Jahren vollzogen worden sein soll. Das Höchstgericht hält dem entgegen, dass im Leben des Propheten nur eine Beziehung mit einem Mädchen belegt sei, die bis zu seinem Tod anhielt. Zu diesem Zeitpunkt sei Aisha "der Pubertät schon entwachsen" gewesen. Die strafrechtliche Verurteilung sei notwendig zum Schutz von Muslimen vor beleidigenden Angriffen.
Bereits 2009 war die FP-Nationalratsabgeordnete Susanne Winter wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte Mohammed als Kinderschänder bezeichnet.
derStandard
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