Friday, July 01, 2016

Urteil: Präsidentenwahl MUSS wiederholt werden!

Die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl muss in ganz Österreich wiederholt werden. Das entschied der Verfassungsgerichtshof am Freitag. Das Urteil wurde zu Mittag verkündet. Mit diesem Entscheid des Verfassungsgerichtshofes steht fest, dass der Sieger der Stichwahl vom 22. Mai, der ehemalige Grünen-Chef Alexander Van der Bellen, am 8. Juli nicht als Präsident angelobt werden kann und die Wahl wiederholt werden muss."Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Die Wahrung dieses Fundaments sei vornehmste Pflicht des Gerichtshofs. Die Entscheidung soll allein dem Ziel dienen, das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken", sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger unmittelbar vor der Verkündung des Urteils.Nicht einmal fünf Minuten hatte zuvor die öffentliche Verhandlung gedauert, in der Holzinger bekannt gab, dass das VfGH-Erkenntnis um 12 Uhr mündlich verkündet werde. Man habe in internen Beratungen die Rechtssache so weit geklärt, dass von weiteren Beweisaufnahmen Abstand genommen werde, sagte Holzinger. Geklärt wurde demnach auch, wie mit der Aussageverweigerung von zwei Zeugen umgegangen wird. Diese werde als gerechtfertigt anerkannt, von einer weiteren Befragung werde abgesehen.Zu Beginn der Sitzung hatte Holzinger die Vertreter der Verfahrensparteien begrüßt. Während die Anwälte der beiden Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen den Usus kannten und sich erhoben, musste der Vorsitzende der Bundeswahlbehörde daran erinnert werden. "Herr Bundesminister, wenn Sie vor Gericht bitte aufstehen", ermahnte ihn Holzinger - was Sobotka umgehend tat. Die FPÖ hatte die Wahl wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in 94 der 117 Wahlbezirke angefochten. Sie beantragte die Aufhebung und Wiederholung der Stichwahl, in der ihr Kandidat Norbert Hofer knapp gegen Van der Bellen unterlag - und zwar mit einem Rückstand von nur 30.863 Stimmen. Zu "20 besonders schwerwiegenden Fällen" hatte der Verfassungsgerichtshof öffentliche Zeugenbefragungen angesetzt, insgesamt wurden 67 Zeugen befragt. Der Hauptvorwurf der Freiheitlichen war, dass Wahlkarten zu früh (also vor der gesetzlichen Frist Montag, 9 Uhr) geöffnet oder auch ausgezählt worden seien.
krone.at

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