Die Bundesanwaltschaft hat heute Morgen (26. Juli 2018) aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2018
die 31-jährige deutsche Staatsangehörige Sabine Ulrike Sch.
im Großraum Karlsruhe durch Beamte der baden-württembergischen und der Berliner Polizeibehörden festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung der Beschuldigten durchsucht.
Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB).
In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Sabine Ulrike Sch. verließ im Dezember 2013 die Bundesrepublik Deutschland, um sich der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" anzuschließen. Sie reiste über die Türkei nach Syrien und heiratete unmittelbar nach ihrer Ankunft einen ihr bis dahin unbekannten, höherrangigen "IS"-Kämpfer. Die Beschuldigte lebte mit ihrem Ehemann und den beiden gemeinsamen Kindern nach islamischem Ritus. Ihre Familie wurde von der Terrororganisation monatlich mit 100 US-Dollar unterstützt. Die Aufgabe der Beschuldigten war es, ihren Ehemann zu versorgen und einzukaufen. Daneben unterhielt sie einen von der Terrororganisation überwachten Internetblog, in dem sie das Leben beim sogenannten Islamischen Staat anpries. Darin erklärte sie sich insbesondere auch dazu bereit, gegnerische Kämpfer mit Sprengstoffgürteln anzugreifen. Auch postete sie Bilder von Schusswaffen. Später warb sie über einen Messenger-Dienst für die Terrororganisation. Nachdem ihr Ehemann Anfang Dezember 2016 bei Kämpfen getötet worden war, sollte sie erneut verheiratet werden. Im September 2017 wurde die mit einer Pistole bewaffnete Beschuldigte von kurdischen Sicherheitskräften zusammen mit Frauen anderer "IS"-Kämpfer festgenommen. Die Beschuldigte kehrte am 26. April 2018 in die Bundesrepublik Deutschland zurück.
Die Bundesanwaltschaft hatte am 29. März 2018 einen Haftbefehl beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs beantragt. Dessen Erlass war mit Beschluss vom 6. April 2018 aus rechtlichen Gründen abgelehnt worden. Auf die Beschwerde der Bundesanwaltschaft hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nunmehr Haftbefehl erlassen.
Die Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/4018943
No comments:
Post a Comment