Gegen einen Asylanten wurde ein Untersuchungshaftbefehl erlassen, da ihm der dringende Tatverdacht eines Sexualdelikts zur Last gelegt wird. Aufgrund aktueller Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Memmingen wird ihm vorgeworfen, die Tat gestern gegen 5 Uhr früh begangen zu haben. Nach derzeitigem Ermittlungsstand war der Verdächtige auf der Augsburger Straße unterwegs. Er fuhr mit seinem Fahrrad an der ebenfalls fahrradfahrenden Frau vorbei, hielt sie an und verging sich an ihr. Nach der Tat fuhr der Verdächtige mit dem Fahrrad davon. Die Frau vertraute sich wenig später einem Arbeitskollegen an, welcher die Polizei verständigte. Sofort leitete die Polizeieinsatzzentrale des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West eine Fahndung nach dem zunächst Unbekannten ein. Diese führte zeitnah zur Festnahme des tatverdächtigen 22-Jährigen in seinem Zimmer in einer Sammelunterkunft für Asylbewerber durch Beamte der Polizeiinspektion Memmingen. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft nahmen die Ermittlungen auf. Am vergangenen Freitag war der 22-Jährige am frühen Nachmittag aufgefallen, weil er gegen die Terrassentüre eines Anwesens trommelte. Als die Polizei gerufen wurde, entfernte er sich von dem Anwesen und betrat ein naheliegendes anderes Grundstück. Dort zerkratzte er ein in der Hofeinfahrt stehendes Auto. Als eine Frau und zwei Männer ihn daraufhin zur Rede stellten, belästigte er die Frau indem er sie am Oberschenkel berührte; dies wird als sexuelle Belästigung bewertet. Die zeitnah eintreffenden Beamten fixierten den Täter, nahmen ihn in Sicherheitsgewahrsam und führten ihn einer Ermittlungsrichterin vor. Nachdem der Grund für die Gewahrsamnahme am späten Abend weggefallen war, musste der Mann entlassen werden. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Aufgrund des aktuellen Kenntnisstandes ordnete die Staatsanwaltschaft Memmingen die Vorführung des Gambianers vor die Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Memmingen an. Diese erließ einen Untersuchungshaftbefehl gegen ihn wegen des dringenden Tatverdachts eines schweren Sexualdelikts und dem Haftgrund der Fluchtgefahr; er befindet sich zwischenzeitlich in einer Justizvollzugsanstalt. Vor der Ermittlungsrichterin machte er keine Angaben. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
http://www.polizei.bayern.de/schwaben_sw/news/presse/aktuell/index.html/282892
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