Wenn es die Umstände erlauben, unkompliziert kriminell zu handeln, dann hat das strafmildernde Auswirkungen für den Täter: das zumindest für Asylbewerber, die mit falschen Identitäten Tausende Euro Sozialleistungen erschleichen. Die großzügige Interpretation wurde gerade in einem aktuellen Fall von einer Richterin mit ihrer Urteilsbegründung justiziell abgesegnet: „Vom Schöffengericht wurde der 32-Jährige letztlich zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Richterin verwies darauf, dass der Mann sich reuig gezeigt und der Staat es ihm einfach gemacht habe, sich eine neue Identität zuzulegen.“ Für was sich der Straftäter nun bewähren soll, bleibt nebulös. Der unklare Rehabilitationsauftrag könnte jedenfalls Asylbewerbern das Signal vermitteln: Weil etwa in einem Supermarkt die Lebensmittel offen im Regal liegen und es deshalb leicht ist zuzugreifen, dann ist das nicht vorrangig meine Schuld respektive Verantwortung.
Die Kassiererin Emmely oder Rente beziehende Flaschensammler werden von der Justiz gänzlich anders belangt: „Immer wieder müssen sich Menschen wegen Bagatellen vor Gericht verantworten … In der reichsten Stadt Deutschlands mussten sich ein Rentner und eine Reinigungskraft vor Gericht verantworten, nachdem sie 18 Flaschen im Wert von 1,44 Euro aus einem Altglascontainer entwendet hatten. Und essen Sie ja nicht ein Brötchen Ihres Arbeitgebers, lassen Sie es lieber vergammeln, denn ein Pflegehelfer wurde genau aus diesem Grund nach 15-jähriger Tätigkeit fristlos entlassen.“ Verantworten mussten sich auch zwei Aachener, „weil sie genießbare Lebensmittel aus den Mülltonnen eines Rewe-Supermarkts retteten“. „Schwerer Diebstahl“ wurde ihnen zur Last gelegt.
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