Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 22-jährigen Tunesier.
Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, am Dienstag gegen 22.10 Uhr zunächst in den Neckar uriniert zu haben und danach mit heruntergelassener Hose über die Neckarwiese gerannt zu sein. Hierbei stellte er sein Geschlechtsteil zur Schau, um ein Ärgernis zu erregen. Wie beabsichtigt, fühlte sich eine Personengruppe dadurch in ihrem Scham- und Anstandsgefühl verletzt.
Im Anschluss daran ging der 22-Jährige auf die Personengruppe zu und sprach diese aggressiv und aufdringlich an. Er steht im dringend Verdacht, mit einer Glasflasche einen 27-jährigen Mann derart auf den Kopf geschlagen zu haben, dass dieser taumelte und eine blutende Schnittverletzung sowie Kopfschmerzen erlitt. Ein 21-Jähriger Mann ging in der Folge auf den Beschuldigten zu, um diesen von weiteren Angriffen auf den 27-Jährigen abzuhalten. Der Beschuldigte soll daraufhin versucht haben, mit der abgebrochenen Glasflasche auf den 21-Jährigen einzustechen. Dieser konnte den Stichverletzungen weitestgehend ausweichen, zog sich jedoch oberflächige Schnitt-verletzungen am Arm zu.
Der Beschuldigte wurde im Anschluss von Polizeibeamten des Polizeireviers Heidelberg-Nord vorläufig festgenommen. Auf dem Weg zum Polizeirevier soll der Beschuldigte mehrfach gezielt in Richtung der Polizisten gespuckt haben. Um dies zu unterbinden, hielt ihm ein Polizeibeamter die Hand vor den Mund, worauf der 22-Jährige dem Polizeibeamten in die Hand gebissen haben soll. Der Polizeibeamte wurde, da er Handschuhe trug, von dem Biss nicht verletzt. Beim Verbringen in den Streifenwagen soll sich der Beschuldigte zudem gesperrt und sich gegen die Maßnahme der Polizei zur Wehr gesetzt haben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden der 22-jährige tunesische Staatsangehörige am Mittwochnachmittag der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt. Diese erließ gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der Erregung öffentlichen Ärgernisses, zweier tateinheitlicher Fälle der gefährlichen Körperverletzung sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Beschuldigte wurde danach in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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