
Spannung verspricht die zweite Anhörung im Fall Radovan Karadzic vor dem Tribunal für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) am morgigen Freitag. Der in der zweiten Julihälfte in der serbischen Hauptstadt Belgrad gefaßte und nach Den Haag ausgelieferte Expräsident der Serbenrepublik in Bosnien solle sich »zum Vorwurf des Völkermords äußern« – also ob er sich für schuldig oder unschuldig hält. Diesem Ansinnen des Gerichts wird Karadzic jedoch aller Voraussicht nach nicht folgen, da die Anklagebehörde bisher keine aktualisierte Version der Anklageschrift vorgelegt hat. Bereits bei seiner ersten Vorführung hatte Karadzic erklärt, er könne sich zu den Vorwürfen erst dann äußern, wenn ihm diese bekanntgemacht würden. Damals taten westliche Medien –getreu ihrer üblichen Vorverurteilung eines hochkarätigen serbischen Angeklagten – diese nachvollziehbare Position umgehend als »Blockadehaltung im Stil Slobodan Milosevic’« ab. Da auch das ICTY erfahrungsgemäß nicht den einfachen Regeln der Logik und Fairneß folgt, ist es möglich, daß der Richter am Freitag Karadzic’ Argument als »Weigerung« werten. (jw)
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