Wann kommt es zu den ersten Zwangseinweisungen von Flüchtlingen? Häuser und Wohnungen können schließlich auch enteignet werden.
Verständlich,
dass sich die Kanzlerin nicht auf eine Maximalzahl von Einwanderern
festlegen lassen will. Dahinter steht die Erwartung, irgendwann sei eben
eine Grenze erreicht. Doch dann wird es zu spät sein. Wenn jetzt
Entscheidungen getroffen werden, deren Auswirkungen nicht beherrschbar
sind, so stellt sich deshalb die Frage, ob eine Regierung dazu
legitimiert ist.
Mit Recht
hat das Bundesverfassungsgericht im Zuge der europäischen Einigung
hervorgehoben, dass Deutschland sich unter diesem Grundgesetz nicht als
Staat auflösen darf. Keine Bundesregierung ist dazu befugt, die
staatliche Ordnung aus den Angeln zu heben.
faz
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