Saturday, December 19, 2015

Strafverfahren gegen Vorstandsmitglied des Islamischen Zentralrats der Schweiz (IZRS)

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat am 9. Dezember ein Strafverfahren gegen ein Vorstandsmitglied des Islamischen Zentralrats der Schweiz (IZRS) eröffnet. Wie die BA am Samstag weiter mitteilte, wird gegen den Führungsmann des IZRS sowie gegen unbekannt wegen des Verstosses gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda und Islamischer Staat (IS) sowie verwandter Organisationen ermittelt. Der 24-jährige deutsche Staatsangehörige, im Vorstand des IZRS zuständig für das «Departement für Kulturproduktion», war im Oktober zusammen mit anderen Muslimen aus der Schweiz in das vom IS besetzte Gebiet in Syrien gereist und hatte dort ein längeres Interview mit dem Islamistenchef Abdallah al-Muhaysini geführt und dieses auf Video festgehalten. Muhaysini ist ein Führungsmitglied der jihadistischen Dachorganisation Jaysh al-Fath («Armee der Eroberung»), zu der auch der syrische Qaïda-Ableger al-Nusra-Front gehört. Er gilt als einer der erfolgreichsten Rekrutierer ausländischer «Glaubenskrieger» und soll in Idlib ein Ausbildungslager für junge Jihadisten leiten.In dem gut 38-minütigen Video verherrlicht der Terroristenchef die Scharia und den Kampf gegen Säkularismus und Demokratie, ohne dass der aus der Schweiz angereiste Interviewer sich explizit von diesen Aussagen und von den Al-Qaïda-Aktivitäten in Syrien distanzierte. Damit steht der deutsche Muslim im Verdacht des Verstosses gegen Artikel 2 des Bundesgesetzes über das Verbot von Al-Qaïda, IS und verwandter Organisationen.
 nzz.ch

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