Beim Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn wurden binnen weniger Tage zwei Lkw-Ladungen mit Autoteilen aus der Türkei sichergestellt, weil sie mit falschen Herkunftsbezeichnungen versehen waren.
Anfang Februar kontrollierten Beamte des Zollamts Bad
Reichenhall-Autobahn einen türkischen Lkw, der unter anderem mit über
fünftausend Kolben für Lkw- und Pkw-Motoren beladen war. Die Kolben
waren für einen Kfz-Teilegroßhändler in Baden-Württemberg bestimmt.
Sowohl auf der Kolbenoberfläche, als auch im Inneren des Kolbens war
als Herkunftsland "Germany" eingraviert.
Nur einen Tag später wurde von den Zöllnern ein Lkw überprüft, der
1.125 Aluminiumfelgen für Pkws geladen hatte. Auch diese Sendung
sollte an einen Großhändler in Baden-Württemberg gehen. Den Beamten
bot sich das gleiche Bild, wie am Tag zuvor. Auf den Speichen der
Felgen war deutlich sichtbar die Herkunftsangabe "Germany"
eingeprägt.
Diese Masche ist dem Zoll bereits bekannt. Billighersteller versuchen mittels falscher Herkunftsangaben den Verbrauchern eine höhere Produktqualität vorzutäuschen, weil sie wissen dass diese bereit sind, für "deutsche Wertarbeit" einen höheren Preis zu bezahlen. Neben den finanziellen Einbußen für deutsche Hersteller, erfüllen solche Produkte oft auch nicht die deutschen Standards und können deshalb schneller verschleißen. Die missbräuchliche Verwendung geographischer Herkunftsangaben ist deshalb gesetzlich verboten.
In beiden Fällen wurden die Sendungen vom Zoll sichergestellt und
gegen die Verantwortlichen ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes
gegen das Markengesetz eingeleitet.
Die Empfänger-Firmen in Baden-Württemberg wurden vom Zollamt darüber
informiert, dass ein Weitervertrieb der Waren nur zulässig ist, wenn
innerhalb einer Frist von vier Wochen die falschen
Herkunftsbezeichnungen entfernt werden. Gelingt dies nicht, müssen
die Waren vernichtet werden.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121259/3567308
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