Die Ausweisung eines wegen Totschlags verurteilten Albaners ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart rechtens. Wie das Gericht zwei Tage nach der Verhandlung des Falls am Freitag mitteilte, wies es die Klage des Mannes gegen seine Ausweisung aus Deutschland ab. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte am 19. November 2008 die Ausweisung des 1990 geborenen Mannes aus dem Bundesgebiet verfügt. Der zu einer Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilte Mann wehrt sich dagegen und argumentiert, er sei zum Zeitpunkt der Tat erst 16 Jahre alt und seine Entwicklung noch nicht abgeschlossen gewesen. Das Landgericht Stuttgart hatte ihn im April 2008 wegen Totschlags verurteilt. Er hatte im November 2007 in der Stuttgarter Innenstadt einen damals 16-jährigen bei einer Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Jugendgruppen getötet. Er rammte dem Opfer ein Taschenmesser mit großer Wucht in die Brust und stach dabei in das Herz.
(AZ: 12 K 4611/08)
(ddp)
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