Der Nationalrat hat einer Änderung des Bürgerrechtsgesetzes zugestimmt, wonach eine unrechtmässig erworbene Einbürgerung innert acht Jahren für nichtig erklärt werden kann. Heute beträgt diese Verjährungsfrist fünf Jahre.
Laut Philipp Müller (FDP/AG), Sprecher der Staatspolitischen Kommission, die den Entwurf für die Gesetzesänderung ausgearbeitet hat, greift die bestehende Verjährungsfrist zu kurz, weil Missbrauchsfälle oft erst kurz vor oder nach Ablauf dieser fünf Jahre bekannt werden. Bekämpft werden sollen Einbürgerungen, die durch falsche Angaben oder die Verheimlichung wesentlicher Tatsachen erschlichen wurden.
Besonders gross sei das Problem im Fall von Scheinehen aufgrund der 1992 eingeführten erleichterten Einbürgerung von ausländischen Ehepartnern von Schweizerinnen und Schweizern, sagte Müller. Auch nach den Erfahrungen des Bundesamts für Migration (BFM) sei die Ausdehnung auf acht Jahre deshalb sinnvoll.
sf.tv
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