Mitglieder der kriminellen zugewanderten Nordafrikanerszene sind in Innsbruck seit zwei Jahren zu Stammgästen der Justiz geworden. Die Prozessmuster sind dann stets deckungsgleich: Eigennamen, Geburtsdaten und Namen der Eltern werden im Asylantrag, beim Haftrichter und im Prozess verschieden angegeben. Ist die Identität dann neuerlich (un)geklärt, sagen Angeklagte und Zeugen oft entgegengesetzt zu ihren Angaben bei der Polizei aus. Und bezichtigen amtliche Dolmetscher gerne der Falschübersetzung. Eine Verteidigungstaktik, die für die Justiz einen enormen Aufwand bedeutet und derartige Prozesse oft über Monate dauern lässt. Manche Verteidiger spielen da leider munter mit: So bestand beim gestrigen Prozess ein Anwalt weiter auf die Zeugeneinvernahme eines Afrikaners, der schon seit zwei Jahren verschollen ist. (Quelle: TT.com 22. Mai 2009).
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