In einer Frankfurter Bildungseinrichtung wird nach Erkenntnissen des hessischen Verfassungsschutzes islamistisches Gedankengut verbreitet. Wie die Behörde hr-iNFO bestätigte, steht das Institut der Muslimbruderschaft nahe.
Das vom Verfassungsschutz den Muslimbrüdern zugerechnete "Europäische Institut für Humanwissenschaften" (EIHW) wurde erst vor wenigen Monaten in Frankfurt gegründet. Auf Anfrage von hr-iNFO erklärte die Behörde, im Umfeld des EIHW seien in der Vergangenheit Körperstrafen nach der Sharia befürwortet worden. Dazu zählten beispielsweise die Todesstrafe bei Abfall vom Glauben, das Schlagen von Frauen oder die Todesstrafe bei außerehelichem Geschlechtsverkehr.
Der hessische Verfassungsschutz nennt als ideologisches Ziel der Muslimbruderschaft, einen weltumspannenden Gottesstaat auf der Grundlage des Korans zu errichten. Nach eigenen Angaben unterrichtet das Institut derezeit 85 Studenten in Arabisch, Koranlehre und islamischem Recht, der Sharia.
Die Verantwortlichen des Instituts sagten hr-iNFO, sie würden das Grundgesetz respektieren. "In Deutschland sind Muslime in der Minderheit. Die Einführung der Sharia steht deshalb nicht zur Debatte", sagte EIHW-Leiter Abdullatif Hussein hr-iNFO. Würde der Islam weltweit befolgt, würden die Körperstrafen, wie sie die Sharia vorsieht, entfallen. Denn dann würden die Menschen keine Delikte mehr begehen, die bestraft werden müssten, so Hussein.
Die Studenten des privaten Instituts sollten später als Imame oder Lehrende für Islam in Moschee-Vereinen arbeiten. Derzeit darf das Institut jedoch weder als anerkannte Hochschule auftreten noch akademische Abschlüsse anbieten. Das hat das hessische Wissenschaftsministerium dem Institut untersagt.
Die Marburger Islamwissenschaftlerin Ursula Spuler-Stegemann sieht das Lehrangebot des EIHW kritisch. Es konterkariere die staatlichen Studiengänge, die in den vergangenen Jahren aufgebaut worden seien. "Dieses Institut soll ein Gegenpol zu den staatlichen Hochschulen bilden und einen wesentlich strengeren Islam lehren", sagte Spuler-Stegemann in hr-iNFO.
hr-online
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