Das sehen die bereits vor längerer Zeit angekündigten Gesetzespläne aus dem Haus von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor, die das Ressort nun an Länder und Verbände schickte. Nach der Sommerpause solle der Gesetzentwurf im Kabinett auf den Tisch kommen, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage. Im Strafgesetzbuch soll ausdrücklich geregelt werden, dass «rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende» Beweggründe für eine Tat bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigen sind. Das Vorhaben ist eine der Lehren aus den Verbrechen der rechten Terrorzelle NSU. Dem «Nationalsozialistischen Untergrund» werden zehn Morde zur Last gelegt - begangen zwischen den Jahren 2000 und 2007 überwiegend an Menschen aus Zuwandererfamilien. Die Sicherheitsbehörden waren der Bande jahrelang nicht auf die Spur gekommen und hatten den fremdenfeindlichen Hintergrund nicht erkannt. Maas sagte der «Süddeutschen Zeitung» (Samstag), durch die Änderung wolle er die Ermittlungsbehörden frühzeitig für solche Motive sensibilisieren. Sie sollten diese bereits bei Ermittlungen besonders im Blick haben. Der Entwurf sieht auch eine Ausweitung der Kompetenzen des Generalbundesanwalts vor. Er soll künftig leichter und früher Ermittlungen übernehmen können.
Quelle: augsburger-allgemeine
BTW
Islamrabatt ist aber, strenggenommen, für diese Figuren auch antirassistisch, gell !
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