Saturday, September 12, 2015

Fatwa zu der Frage, ob eine Frau Abgeordnete im Parlament sein darf

Die meisten zeitgenössischen muslimischen Schriftgelehrten lehnen das ab
Rechtsgutachten-Nr.: 9448
Datum des Rechtsgutachtens: 18.05.2009
Vom Rechtsgutachtergremium des kuwaitischen Religionsministeriums
(Institut für Islamfragen, dh, 12.09.2015)
Frage: "Was meint der Begriff der „allgemeinen Macht“ [arab. Wilaya 'amma]? Darf eine Frau Mitglied in der Nationalversammlung [Mitglied des Parlaments] sein? Meint die Mitgliedschaft in der Nationalversammlung diese „allgemeine Macht“?"
Antwort: "...Die meisten zeitgenössischen [islamischen] Gelehrten sind sich darüber einig, dass die Mitgliedschaft in der Nationalversammlung eine „allgemeine Macht“ ist, die eine Frau nicht übernehmen darf. Einige Schriftgelehrten halten diese [Mitgliedschaft] für erlaubt bzw. für keine „allgemeine Macht“. Die erste Gruppe [der Gelehrten] hat recht, wenn Gott es so will."
Quelle: www.msn.com/de-de/?ocid=mailsignoutmd&AR=1&pfr=1

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