Monday, February 22, 2016

Auch die schweizer Justiz versucht den Vergewaltigungs-Jihad zu verheimlichen: Vier Afrikaner sollen am Wochenende versucht haben, in einem Tessiner Regionalzug eine Frau zu vergewaltigen

In einer seltenen Stellungnahme hat die Tessiner Staatsanwaltschaft heute eine Meldung des Tessiner Fernsehens RSI dementiert. Die RSI hatte vermeldet, dass «vier Afrikaner» am Wochenende versucht haben sollen, eine Frau im Zug zu vergewaltigen. Laut einer RSI-Meldung vom Sonntag soll sich der Vorfall am Samstag in einem Regionalzug aus Italien in Richtung Lugano ereignet haben. Vier «afrikanische Bürger» sind gemäss RSI folglich als mutmassliche Täter vorläufig festgenommen worden. Ihnen werde vorgeworfen, sie hätten versucht, sich einer Passagierin in einem Zug-WC zu nähern, um sich an ihr zu vergehen. Die Vorgänge, so wie sie von der RSI beschrieben worden seien, entsprächen nicht der Realität, schrieb die Tessiner Staatsanwaltschaft heute in einer Stellungnahme. Sie forderte zugleich die RSI-Direktion auf, ihre Mitarbeiter dazu anzuhalten, die journalistischen Sorgfaltspflichten besser einzuhalten – entsprechende Meldungen seien genauer auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Nur so kann laut Staatsanwaltschaft verhindert werden, dass eine «ungerechtfertigte Panikstimmung» in der Bevölkerung erzeugt werde. Alle Fakten seien in der Meldung vom Sonntag vor Erscheinen geprüft worden, teilte hingegen die RSI-Nachrichtendirektion mit. Sie halte daran fest, dass die Tessiner Kantonspolizei am Samstag wegen eines versuchten Missbrauchs einer Bahnpassagierin alarmiert wurde. Bei den mutmasslichen Tätern handele es sich um «Personen afrikanischer Herkunft». Die Staatsanwaltschaft habe es verpasst, weitere Details zur laufenden Untersuchung zu liefern, um so das Dementi gegenüber der RSI zu rechtfertigen.
 blick.ch

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