Was ist geschehen? Binnen zwei Tagen im Januar soll sich der jugendliche Asylbewerber nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dreimal an den Jungs aus dem Dorf an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt vergangen haben. Wo genau und wie – das rücken Polizei und Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht heraus. „Bei Erwachsenen würde man ganz klar von Verbrechen reden“, sagt Oberstaatsanwältin Marianne Böhm. Und: Die Beweislage sei gut. Ihre Behörde fordert bislang vergebens, dass der Afghane in Untersuchungshaft kommt. Die jüngste Niederlage musste die Strafverfolgungsbehörde gerade erst hinnehmen: Das Landgericht Neuruppin lehnte den Antrag auf U-Haft-Unterbringung ab. Bereits am Mittwoch will die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht einreichen, bestätigte Oberstaatsanwältin Böhm.Sie sagt: „Die Wiederholungsgefahr ist für uns der Knackpunkt. Drei Taten binnen zwei Tagen – das ist eine hohe Rückfallgeschwindigkeit.“
Das juristische Problem, um das sich Gerichte und Strafverfolger streiten: „Das Jugendstrafrecht lässt Untersuchungshaft nur als allerletztes Mittel zu“, sagt Iris le Claire, Pressesprecherin des Amtsgerichts Neuruppin. Dieses Gericht hatte zwar einen Haftbefehl gegen den Asylbewerber erlassen, den Vollzug aber außer Kraft gesetzt.
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