Monday, December 10, 2007

Hessisches Kopftuchverbot mit Landesverfassung vereinbar

Das in Hessen seit 2004 geltende Kopftuchverbot für Beamtinnen ist mit der Landesverfassung vereinbar. Das entschied das Verfassungsgericht des Landes, der Staatsgerichtshof, am Montag in Wiesbaden.
Eingeleitet hatte das Verfahren zur verfassungsrechtlichen Überprüfung des Kopftuchverbots die Landesanwältin beim Staatsgerichtshof, die Frankfurter Rechtsprofessorin Ute Sacksofsky. Sie begründete ihren Vorstoß damit, dass das im hessischen Beamten- und Schulgesetz enthaltene Kopftuchverbot das in der Verfassung verankerte Recht auf freie Religionsausübung verletze.
Das hessische Kopftuchverbot trat im Oktober 2004 in Kraft. Es untersagt allen Beamtinnen, auch in Kommunen und Verwaltungen, das Tragen des Kopftuches im Dienst. Hintergrund der Regelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2003. Die Karlsruher Richter hatten damals entschieden, dass staatliche Behörden einer Lehrerin das Tragen eines islamischen Kopftuches im Dienst nicht ohne gesetzliche Grundlage verbieten dürfen.
(staatsgerichtshof.hessen.de)
(ddp)

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