Im Münchner Terrorprozess ist der zweite Angeklagte am Montag zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass der 35-Jährige Farhad A. die terroristische Vereinigung "Ansar Al Islam" bzw. deren Nachfolgeorganisation "Jaish Ansar Al Sunna" durch monatliche Geldsammlungen unterstützt hat.
Der Richter sagte, Farhad A. habe eine "strikt traditionelle religiöse Einstellung" und habe auch gewusst, dass die "Jaish Al Sunna" das Geld für die Finanzierung von Anschlägen und die Unterstützung von Kämpfern verwende.
Gegen Farhad A. spreche die Art der unterstützten Organisation, die nach Aussage "nicht vor menschenverachtenden barbarischen Taten" zurückschrecke". Auch habe der Angeklagte keine Reue gezeigt und die Schuld nicht eingestanden. Zudem spreche die Art der Unterstützung gegen den 35-Jährigen. Schließlich seien "stetige und ständige finanzielle Nachschübe essenziell für Terrororganisationen", sagte der Richter. Die Höhe des Unterhaltes für einen Kämpfer im Irak belaufe sich im Monat nur auf 20 bis 25 US Dollar. Daher seien die Unterstützungshandlungen keine Bagatelle und "erfordern eine deutlich fühlbare Sanktion".
(ddp)
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