Tuesday, March 17, 2015

Das Kopftuch-Urteil ist falsch - und wird den Schulfrieden brechen

Das Karlsruher Mehrheitsvotum mit sechs zu zwei Stimmen verkennt die unterschiedliche kulturelle wie politische Prägekraft religiöser Selbstbehauptung, die über den Einzelfall eben weit hinausgeht. Der fast mokante Tonfall, mit dem die Richter und Richterinnen „christlich-abendländische Kulturwerte und Traditionen“ aus dem Raum des rechtlich Relevanten verweisen, ist bemerkenswert.
Dabei könnten sie wissen, die acht Damen und Herren, dass ohne diese Werte und Traditionen eine freie Rechtsprechung und ein unabhängiger Staat nicht entstanden wären, dass es ohne „Athen“ und „Jerusalem“ und „Rom“ kein „Karlsruhe“ gäbe. Dem Islam kann diese zivilisatorische Leistung nicht nachgesagt werden. Faktisch und historisch gibt es hier sehr wohl ein privilegiertes Erbe, ein spezifisches Fundament, das Fundamentalismus verhindert.
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