Das hessische Landessozialgericht hat über den Fall eines arbeitslosen türkischen Analphabeten entschieden, der der deutschen Sprache weder schriftlich noch mündlich mächtig war und Leistungen beziehen wollte. In dem Fall wurde ein heute 64-jähriger türkischer Arbeitsloser von der Arbeitsagentur in Marburg aufgefordert, schriftlich zu bestätigen, dass er von seiner Frau «dauernd getrennt lebt». Das hat Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Der Mann unterschrieb das Dokument, ohne es verstanden zu haben. Daraufhin forderte die Arbeitsagentur zu viel gezahlte Leistungen in Höhe von 5.500 Euro zurück. Die Klage dagegen hatte in zweiter Instanz Erfolg.
Die Richter hielten es für erwiesen, dass der Kläger, der niemals eine Schule besucht habe, Analphabet sei und so gut wie kein Deutsch verstehe. Man habe ihn eine Erklärung ohne Hinzuziehung eines Übersetzers nicht unterschreiben lassen dürfen. Deshalb sei die Rückforderung nicht zulässig. (Quelle: PR-Inside). Unter Berufung auf dieses Urteil werden künftig nicht integrationsbereite Migranten, die sich weigern, die deutsche Landessprache zu erlernen, Ansprüche auf Dolmetscher bei Behördenbesuchen gelten machen können. Wir erinnern unsere Leser vor diesem Hintergrund beiläufig daran, dass die gemeinnützige deutsche Bürgerrechtsbewegung Pax Europa im September nach dem Verbot ihrer gegen die Islamisierung Europas gerichteten Demonstration in der europäischen Hauptstadt Brüssel alle Behördeneingaben und gerichtlichen Eingaben entweder in Flämisch oder in Französisch machen musste. An die Behörden gerichtete Schreiben oder Formulare in deutscher Sprache wurden nicht akzeptiert und hätten zur sofortigen Einstellung der behördlichen Kommunikation geführt... Auch einen staatlich besoldeten Übersetzer gab es für die der flämischen und französischen Sprache kaum kundigen Kläger nicht...
akte-islam.de
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