Für den klagenden Anwalt hat der SP-Politiker damit öffentlich die Menschenwürde einer klar definierbaren ethnischen Personengruppe verletzt.
Zitat aus dem Zeitungsartikel:
(…) für Anwalt Bisceglia ist das Rassismus. Es handle sich «um öffentliche Herabsetzungen – Diskriminierungen der Menschenwürde einer klar definierbaren ethnischen Personengruppe».Auch aus Italien kommen empörte Wortmeldungen!
«La Repubblica», die grösste Tageszeitung Italiens, warf dem linken Berner Stadtpräsidenten vor den «Rassismus aus der Mottenkiste» zu holen indem er die so genannten Tschinggen-Witze aus den Zeiten der Gastarbeiter wiederbelebt habe.
Der beschuldigte SP-Politiker, Jurist und Berner Stadtpräsident, liess über die Medienstelle der Stadt Bern dazu folgendes verlauten:
«Ich habe nicht die Absicht, einzelne Witze meines Comedy-Auftrittes zu kommentieren. Sollte ich die Gefühle einzelner Personen verletzt haben, dann bedaure ich das.»Ich gehe davon aus, dass der beschuldigte SP-Politiker das Amt als Stadtpräsident von Bern trotz Strafverfahren behalten darf. Als linker Politiker darf er in der Schweiz Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen. Andere verurteilte linke Politiker wurden in den Nationalrat gewählt oder kandidieren im Februar 2014 für den Stadtzürcher Gemeinderat. Die Staatsanwaltschaft wird, wenn sie das möchte, sicher eine Ausrede finden um das Strafverfahren gegen den SP-Politiker einzustellen.
dailytalk
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