Zuletzt war es eine Drohung zu viel. Ein heute 31-jähriger Türke aus Pfäffikon ZH hatte beim Sozialamt der Gemeinde wiederholt für Unruhe, Ärger, aber auch für Ängste gesorgt. So tobte er wiederholt am Schalter herum und bedrohte im Sommer 2013 eine Mitarbeiterin sogar mit dem Tod.
Nur wenige Wochen zuvor hatte die Staatsanwaltschaft See/Oberland den gewalttätigen Arbeitslosen wegen Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Der Grund: Der wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte vorbestrafte Schreiner hatte seinen Vater verprügelt. Das Sozialamt verwarnte ihn mit einer schriftlichen Verfügung: Jede kleinste nochmalige Drohung würde ein Strafverfahren nach sich ziehen, hiess es.
Doch es verging nur wenig Zeit, bis er als Angehöriger des Arbeitsintegrationsprogrammes (ASF) für den nächsten Eklat sorgte. Als einige Sozialarbeiter im August 2013 am zweiten Jahrestag des Doppelmordes von Pfäffikon in einem Stübli der Opfer gedachten, begann der anwesende Beschuldigte plötzlich für den Täter zu jubeln. «Dieser hat es richtig gemacht und man soll auf der Gemeinde wieder einmal aufräumen», frohlockte er. Diese Situation habe sie sehr bewegt, gab später eine schockierte Praktikantin als Augenzeugin zu Protokoll.
Ein weiterer Vorfall vom 13. Februar 2014 brachte das Fass endgültig zum Überlaufen. Da seine Wohnung nach einem Streit gekündigt worden war, flippte der Beschuldigte auf dem Sozialamt völlig aus und erklärte seinem Betreuer, dass er den Vermieter umbringen und ein Massaker veranstalten werde. Er habe nichts mehr zu verlieren.
Dann verliess er lauthals schreiend das Büro und erklärte im Gang gegenüber mehreren Teilnehmern des ASF, dass er jetzt wirklich wütend sei. Dann kündigte der Türke an, dass er seine Wohnung auseinandernehmen und die Zeitung 20 Minuten unter dem Titel «M. macht Amoklauf» oder «Dschihad in Pfäffikon» darüber berichten werde. Worauf sein zuständiger Betreuer telefonisch nicht nur den Vermieter unterrichtete, sondern auch die Polizei, die den wütenden Mann festnahm.
Die Staatsanwaltschaft ordnete nach den ersten Ermittlungen ein psychiatrisches Gutachten über den Verhafteten an. Dieses attestierte ihm eine schwer ausgeprägte emotionale instabile Persönlichkeitsstörung, verbunden mit einem Verfolgungswahn, Alkoholmissbrauch und Aufmerksamkeitsdefizit.
Der Gutachter ging zudem nicht nur von einer hohen Rückfallgefahr, sondern auch von einer mittelschweren Umsetzungsgefahr gegenüber Mitarbeitern des Sozialamtes Pfäffikon aus – bis hin zu Gewaltanwendung oder Tötung. Deshalb sei eine Einweisung des Beschuldigten in eine stationäre Massnahme zur Behandlung psychischer Störungen angezeigt.
Bereits im letzten Oktober verlangte der Verteidiger am Bezirksgericht Pfäffikon vergebens die sofortige Freilassung seines Klienten. Das Gericht folgte vielmehr der Staatsanwaltschaft und verhängte über den Beschuldigten die beantragte kleine Verwahrung. Der Schuldspruch wegen Drohung sowie eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten spielten dabei nur noch eine nebensächliche Rolle. Für das Pfäffiker Gericht stand vielmehr der Schutz der Öffentlichkeit im Vordergrund.
Die Verteidigung legte Berufung ein und nahm vor zwei Wochen vor dem Zürcher Obergericht einen zweiten Anlauf. Der Rechtsanwalt stufte eine stationäre Massnahme als völlig unverhältnismässig ein. Ohne Erfolg, wie sich nun herausstellte.
In einem am Mittwoch eröffneten Urteil haben die Oberrichter den Beschuldigten wegen Drohung nicht nur zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, sondern auch die Einweisung in eine stationäre Massnahme bestätigt.
Damit wird der psychisch erkrankte Arbeitslose voraussichtlich für mehrere Jahre hinter Schloss und Riegel bleiben. In finanzieller Hinsicht wurde er verpflichtet, dem bedrohten Vermieter ein Schmerzensgeld von 250 Franken zu zahlen. Hingegen wurden ihm vom Obergericht die Berufungskosten von 3000 Franken erlassen.
20min.ch
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