Trotz mündlicher Sprachkenntnisse kann ein Ausländer, der weder lesen noch schreiben kann, in Baden-Württemberg nicht eingebürgert werden. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Der VGH widersprach mit seiner Entscheidung einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Zur Begründung führten die Mannheimer Richter an, dass eine soziale, politische und gesellschaftliche Integration die Möglichkeit voraussetze, hiesige Medien zu verstehen und mit der deutschen Bevölkerung zu kommunizieren. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Baden-Württemberg, Gökay Sofuoglu, sagte, das Urteil signalisiere eine ablehnende Haltung gegenüber Türken. Es gebe auch viele deutsche Analphabeten. ( Sollen die jetzt ausgebürgert werden, Herr Sofuoglu ?)
(Urteil vom 22. Januar 2009; Az. 13 S 729/08)
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